Luftfahrt-Bundesamt

Beispiele zur Verlängerung von Musterberechtigungen (Allgemeinverfügung vom 30.11.2020)

Durch die Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 können die genannten Berechtigungen um maximal 8 Monate, im Fall einer Prüf- oder Lehrberechtigung um maximal 12 Monate verlängert werden. Dies abhängig davon, inwieweit bereits Gebrauch von den Allgemeinverfügungen vom 08.04.2020 sowie 31.07.2020 gemacht wurde. Was bedeutet dies im Einzelfall?

Beispiele

Ablauf der Musterberechtigung am 31.12.2020

Bislang wurde noch kein Gebrauch von den Allgemeinverfügungen gemacht. Somit stünden grundsätzlich noch 8 Monate zur Verfügung. Wegen der festgelegten Begrenzung auf den 31.03.2021, wird die Berechtigung bis zum 31.03.2021 verlängert, wenn die in der Allgemeinverfügung genannten Bestimmungen eingehalten werden.

Ablauf der Musterberechtigung am 31.03.2020

In diesem Fall wurde die Berechtigung durch die Allgemeinverfügungen vom 08.04.2020 und 31.07.2020 bis zum 30.11.2020 verlängert und damit bereits 8 Monate gewährt. Eine weitere Verlängerung auf Basis der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 ist nicht möglich.

Ablauf der Musterberechtigung am 30.04.2020

Aufgrund der Allgemeinverfügungen vom 08.04.2020 und 31.07.2020 wurde die Gültigkeit bis zum 30.11.2020 verlängert, mithin um 7 Monate. Unter Einhaltung der in der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 genannten Bestimmungen wird der Gültigkeitszeitraum um einen weiteren Monat bis zum 31.12.2020 verlängert (7+1).

Ablauf der Musterberechtigung am 31.10.2020

Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 31.07.2020 wurde die Gültigkeit bis zum 30.11.2020 verlängert, mithin um 1 Monat. Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 könnte der Gültigkeitszeitraum grundsätzlich um 7 Monate verlängert werden (1+7). Wegen der festgelegten Begrenzung auf den 31.03.2021, wird die Berechtigung bis zum 31.03.2021 verlängert, wenn die in der Allgemeinverfügung genannten Bestimmungen eingehalten werden.

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