Luftfahrt-Bundesamt

Anrechnung Bundeswehr

Ich besitze eine ausländische PPL (z. B. der FAA). Kann ich diese wie bisher zur Verwendung auf deutsch registrierten Luftfahrzeugen anerkennen lassen?

Für eine Anerkennung einer ausländischen PPL gelten die Vorschriften des Anhang III zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Hiernach sind die unter Ziffer 4 (PPL Rechte mit IR) bzw. 5 (PPL Rechte ohne IR) normierten Anforderungen zu erbringen.

Die Anerkennung wird anders als bisher für max. für 1 Jahr erteilt. Eine eventuelle Verlängerung ist nur möglich, falls im ersten Gültigkeitszeitraum eine Ausbildung für die Erteilung einer Lizenz nach Teil-FCL begonnen wurde, was nachzuweisen ist.

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