Anrechnung von Tätigkeiten bei der Bundeswehr
Inhaber von der Bundeswehr ausgestellter Pilotenlizenzen können die Erteilung einer Teil-FCL-Lizenz beantragen. Die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr 1178/2011 im Einklang mit den Festlegungen eines sogenannten Anrechnungsberichtes angerechnet.
Der Anrechnungsbericht wird in der "Vereinbarung BMVI/BMVgzur Anrechenbarkeit von Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten aus der militärischen Luftfahrt für den Erwerb einer zivilen Lizenz oder/und Berechtigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011" dargestellt.
In dieser Ressortvereinbarung sind die Voraussetzungen und Nachweise festgelegt. Auch die Antragstellung und -fristen sind beschrieben.
Falls Sie sich für eine Umschreibung Ihrer militärischen Lizenz interessieren, wenden Sie sich bitte zunächst an das Luftfahrtamt der Bundeswehr.
Luftfahrtamt der Bundeswehr
LufABw 4 III a
Postfach 90 61 10 / 529
51127 Köln
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Anrechnung militärischer Fähigkeiten über die genannte Verordnung hinaus nicht möglich ist.
nach oben