Luftfahrt-Bundesamt

Qualifikation von Flugsimulationsübungsgeräten (FSTD)


Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt Qualifikationsbescheinigungen für Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD) in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2018/1139 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, amendiert durch Verordnung (EU) Nr. 290/2012 aus.

In Artikel 10 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sind die elementaren Informationen bezüglich der Qualifikation von FSTD benannt. Diese Artikel verweisen auf die Anhänge VI (Teil-ARA "Anforderungen an Behörden bezüglich des fliegenden Personals") sowie VII (Teil-ORA "Anforderungen an Organisationen bezüglich des fliegenden Personals"). Hierbei sind ebenfalls die damit verbundenen AMC und GM zu beachten.

Der Teilabschnitt ARA.FSTD definiert die administrativen und verfahrenstechnischen Anforderungen an die zuständigen Behörden (hier: das LBA) zur Durchführung von Qualifikationen und Evaluierungen und die damit zusammenhängende Ausstellung von FSTD-Qualifikationsbescheinigungen.

Der Teilabschnitt ORA.FSTD definiert die Anforderungen zur Erfüllung der Vorschriften an die FSTD-Betreiber sowie die Zulassungsspezifikationen für FSTD. Zu den Anforderungen zählt auch die Implementierung sowie Aufrechterhaltung eines Compliance und Safety Management Systems.

Gemäß ORA.GEN.105 ist die "Zuständige Behörde" verantwortlich für die Qualifikation und Aufsichtsführung von FSTD. Das LBA, Referat L 5, ist für diejenigen FSTD zuständig, die von Organisationen betrieben werden, deren Hauptgeschäftssitz sich in Deutschland befindet. Bitte folgen Sie der nachfolgenden Verknüpfung für eine Liste der FSTD in der Zuständigkeit des LBA.

Jedes Flugsimulationsübungsgerät bedarf einer Erstqualifikation. Nach erfolgreichem Abschluss dieser stellt das LBA eine FSTD-Qualifikationsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist von unbegrenzter Dauer. Für eine Verlängerung der FSTD-Qualifikation ist gemäß ARA.FSTD.120 eine jährlich wiederkehrende Beurteilung durch das LBA notwendig. Diese findet in einem wiederkehrenden 12-Monats-Zeitraum auf Antrag statt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 5
38144 Braunschweig

Fax: +49 531 2355-4599
E-Mail: flugsimulation@lba.de

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