Luftfahrt-Bundesamt

FAQ - Tauglichkeitszeugnis

1. Was ist bei der Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses zu beachten?

Geben Sie bitte im Formularfeld I den Staat an, der die Lizenz des Bewerbers ausgestellt hat, bzw. der die Lizenz ausstellen soll. Bitte befragen Sie dazu den Bewerber oder entnehmen Sie die Information aus den Angaben des Bewerbers im Formularfeld 18 seines Antrags für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses. An die Genehmigungsbehörde dieses Staates ist auch der entsprechende Bericht zu übermitteln.

Geben Sie bitte im Formularfeld XIII alle Einschränkungen an, die im vorhergehenden Tauglichkeitszeugnis des Bewerbers vermerkt sind, bzw. alle, die Sie als flugmedizinischer Sachverständiger für erforderlich halten und die Sie verfügen dürfen. Nutzen Sie bitte nur die Einschränkungen, die in AMC1 MED.B.001 der annehmbaren Nachweisverfahren der EU-Verordnung 1178/2011 als Drei-Buchstaben-Kürzel genannt sind.

Die Formularfelder IV, VI, VII, X, XI und XIV sind selbsterklärend und werden hier nicht weiter beschrieben.

Geben Sie bitte im Formularfeld IX die Ablaufdaten Tauglichkeitszeugnisses an. Bitte beachten Sie, dass Sie für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 die Ablaufdaten aller Tauglichkeitsklassen angeben müssen. Auch müssen Sie für die Tauglichkeit der Klasse 1 sowohl das Ablaufdatum für den gewerbsmäßigen Betrieb mit Personenbeförderung auf Luftfahrzeugen, die mit nur einem Piloten betrieben werden, als auch das Ablaufdatum für den sonstigen gewerbsmäßigen Betrieb angeben. Im Fall der Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 tragen Sie bitte die Ablaufdaten der Klasse 2 und für LAPL ein.

Geben Sie bitte als Datum der medizinischen Untersuchung das Datum der Tauglichkeitsbeurteilung/-untersuchung an, die der Ausstellung dieses Tauglichkeitszeugnisses zugrunde liegt. Für die Daten des jeweils letzten EKG´s und Audiogramms sowie der letzten augenärztlichen Untersuchung, geben Sie bitte die Untersuchungsdaten der zuletzt durchgeführten Untersuchungen an. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die Untersuchungen ggf. im Zusammenhang mit Ihrer Tauglichkeitsbeurteilung/-untersuchung selbst durchgeführt haben. Sofern Sie keine dieser Untersuchungen durchführen mussten, übernehmen Sie bitte die entsprechenden Daten aus dem vorhergehenden Tauglichkeitszeugnis.

Bitte vergessen Sie nicht auf der Vorderseite des Tauglichkeitszeugnisses anzugeben, für welche Klasse der Tauglichkeit Sie das Zeugnis ausgestellt haben. Im Formularfeld Bemerkungen können Sie ergänzende Informationen eintragen. In diesem Formularfeld sind in jedem Fall die für Konsultationen, Verweisungen, Zweitüberprüfungen oder frühere Überprüfungen der Tauglichkeit vergebenen Aktenzeichen zu vermerken.

Sollten Sie eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses auf Normalpapier ausdrucken, beachten Sie bitte, dass Sie die spezifische Kennung des jeweiligen Tauglichkeitszeugnisvordrucks auf der Kopie nachtragen. Die spezifische Kennung befindet sich im unteren Bereich des Formularfeldes Bemerkungen und setzt sich aus einem Buchstaben und 6 Ziffern zusammen.

2. Besitzen die neuen Tauglichkeitszeugnis-Vordrucke eine spezifische Kennung?

Jeder Vordruck eines Tauglichkeitszeugnisses trägt, ähnlich einem BTM Rezept, eine spezifische Kennung, die der Identifikation und Zuordnung zu dem jeweiligen Aussteller (Fliegerarzt) dient. Daher sind die auf Ihren Namen bestellten Tauglichkeitszeugnisvordrucke nicht übertragbar. Die Kennung befindet sich im unteren Bereich des Formularfeldes „Bemerkungen“ und setzt sich aus einem Buchstaben und 6 Ziffern zusammen. Damit die Kennung der von Ihnen ausgestellten Tauglichkeitszeugnisse auch auf den Kopien erscheint, die Sie bei den Genehmigungsbehörden vorlegen, ist es erforderlich, dass Sie entweder eine Kopie des Original-Tauglichkeitszeugnisses anfertigen, oder in das ausgedruckte Doppel die Kennung des Original-Tauglichkeitszeugnisses übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zurzeit kein anderes Verfahren akzeptiert werden kann.

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