Luftfahrt-Bundesamt

Fragen und Antworten

Müssen Auffrischungsschulungen für die Erneuerung einer Klassen-, Muster-, oder Instrumentenflugberechtigung vorab vom LBA genehmigt werden und was ist für die ATO zu beachten?

Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sieht keine vorherige Genehmigung von Auffrischungsschulungen durch die zuständige Behörde mehr vor. Der Umfang der Auffrischungsschulung wird im Einzelfall von der ATO festgelegt (AMC1 FCL.740(b)(1) Absatz a) [AMC1 FCL.625(c) Absatz a] und muss nicht vorab vom LBA genehmigt werden.

1.    Das Verfahren zur Feststellung des notwendigen Umfangs sowie der Durchführung von Auffrischungsschulung, ist in den Handbüchern der ATO zu beschreiben.

Es sollte mindestens Folgendes beinhalten:

  • Festlegungen über den generell notwendigen Schulungsbedarf, abhängig von der Dauer, die die Berechtigung abgelaufen ist (AMC1 FCL.740(b)(1) Absatz a Nr. 3) [AMC1 FCL.625(c) Absatz a Nr. 2]. Diese Vorgaben sind verpflichtend und stellen den Mindestumfang der Auffrischungsschulung dar.
  • Ermittlung eines eventuell notwendigen, individuellen Schulungsbedarfs (AMC1 FCL.740(b)(1) Absatz a Nr. 1 und Nr. 2) [AMC1 FCL.625(c) Absatz a Nr. 1]. Der individuelle Schulungsbedarf kann durch einen Evaluierungsflug oder im Simulator ermittelt werden und soll diejenigen Bereiche abdecken, in denen der Bewerber den größten Bedarf gezeigt hat.
  • Die ATO hat auf Basis des ermittelten Schulungsbedarfs ein individuelles Trainingsprogramm zu erstellen (AMC1 FCL.740(b)(1) Absatz b) [AMC1 FCL.625(c) Absatz b], das dann dem LBA zusammen mit dem Antrag auf Erneuerung (AMC1 FCL.740(b)(1) Absatz c) [AMC1 FCL.625(c) Absatz c] und ggf. weiteren Nachweisen vorzulegen ist.

2.    Es muss ein genehmigtes Ausbildungsprogramm der ATO zum Erwerb der jeweiligen Klassen-, Muster- oder Instrumentenflugberechtigung vorhanden sein.

Wichtig: Nur wenn ein solches Verfahren beschrieben ist, dürfen Auffrischungsschulungen durchgeführt werden.

[Rechtsbezüge in eckigen Klammern stehen für die Auffrischungsschulung der Instrumentenflugberechtigung]

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