Luftfahrt-Bundesamt

Ausbildungsorganisationen - ATO und NTO

Verweisseite auf Hinweise, Formulare, Informationen und Auslistungen für bzw. von Ausbildungsorganisationen für Luftfahrtpersonal.

Aktuelle Hinweise für zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO)
Formulare für ATO und NTO
Informationen und Festlegungen des Referates L1
Weitere Informationen und Publikationen in Bezug auf die europäischen Vorschriften für fliegendes Personal in der Zivilluftfahrt
Übersicht der ATO in der Zuständigkeit des LBA
Übersicht der NTO in der Zuständigkeit des LBA

Hinweis:

Bei NTO handelt es sich um nationale Ausbildungsorganisationen nach §23 LuftPersV in Verbindung mit §1 Nummer 2) bis 6). 
Hinsichtlich der genehmigten und erklärten Ausbildungsbildungsorganisationen im Zuständigkeitsbereich der Landesluftfahrtbehörden bitten wir, sich auf den jeweiligen Internetseiten zu informieren.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 1
38144 Braunschweig
Fax: +49 531 2355-4197
E-Mail: ato@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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