Ausbildungsorganisationen - ATO und NTO
Verweisseite auf Hinweise, Formulare, Informationen und Auslistungen für bzw. von Ausbildungsorganisationen für Luftfahrtpersonal.
Aktuelle Hinweise für zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO)
Formulare für ATO und NTO
Informationen und Festlegungen des Referates L1
Weitere Informationen und Publikationen in Bezug auf die europäischen Vorschriften für fliegendes Personal in der Zivilluftfahrt
Übersicht der ATO in der Zuständigkeit des LBA
Übersicht der NTO in der Zuständigkeit des LBA
Hinweis:
Bei NTO handelt es sich um nationale Ausbildungsorganisationen nach §23 LuftPersV in Verbindung mit §1 Nummer 2) bis 6).
Hinsichtlich der genehmigten und erklärten Ausbildungsbildungsorganisationen im Zuständigkeitsbereich der Landesluftfahrtbehörden bitten wir, sich auf den jeweiligen Internetseiten zu informieren.
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