Liste anerkannter Prüfer und ausdrücklich ermächtigter Prüfer (leitende Prüfer) des Luftfahrt-Bundesamtes sowie der Luftfahrtbehörden der Länder
In den nachfolgenden Listen werden zu Informationszwecken die Prüfer veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Listen eine Prüferberechtigung besaßen. Die Listen werden täglich aktualisiert und beziehen die Daten aus einer zentralen Datenbank. Das am Ende dieser Seite angegebene Datum ("Stand: ...") beschreibt lediglich den Stand der letzten Layout-Änderung auf dieser Seite. Die Aktualisierung der Prüferlisten bleibt hiervon unberührt.
Da unterschiedlich zuständige Stellen (Luftfahrt-Bundesamt sowie die Luftfahrtbehörden der Länder) Daten in die Datenbank eingeben, kann seitens des Luftfahrt-Bundesamtes für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben keine Gewähr übernommen werden. Verantwortlich für die Pflege der Daten ist die für die Erteilung der Prüferberechtigung zuständige Stelle.
Für die leitenden Prüfer des Luftfahrt-Bundesamtes gilt ausschließlich die unten separat als PDF-Dokument zur Verfügung gestellte Liste.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen am Beginn der folgenden Seiten mit Prüfern der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie.
Flugzeuge (A) (Authorized Examiners (A)) - Anerkennung durch das LBA und der Landesluftfahrtbehörden
Hubschrauber (H) (Authorized Examiners (H) - Anerkennung durch das LBA und der Landesluftfahrtbehörden
Luftschiffe (AS) (Authorized Examiners Airship (AS)) - Anerkennung durch das LBA
Segelflugzeuge (Gliders) (Authorized Examiners Gliders)- Anerkennung durch die Landesluftfahrtbehörden
Ballone (Balloons) (Authorized Examiners Balloons) - Anerkennung durch die Landesluftfahrtbehörden
Leitende Prüfer (SEN) - Ermächtigung durch das LBA
Leitende Prüfer (SEN) - Ermächtigung durch die Landesluftfahrtbehörden
Flugingenieure (CFE) (Authorized Examiners Flightengineers (CFE)) - Anerkennung durch das LBA
Zur Durchführung praktischer Prüfungen bestimmte Prüfer
Die praktische Prüfung für den Erwerb von Lizenzen ab CPL, für den Erwerb der MPL-Lizenz und zum Ersterwerb einer Instrumentenflugberechtigung für ein- und mehrmotorige Luftfahrzeuge ist gemäß ARA.FCL.205 Buchstabe c des Anhangs VI zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Verbindung mit § 128 Abs. 2 LuftPersV vor der zuständigen Stelle oder den von ihr bestimmten Prüfern abzulegen. Die nachfolgende Übersicht enthält diejenigen Prüfer, die vom LBA zur Abnahme entsprechender Prüfungen an den jeweiligen ATOs bestimmt wurden.
Übersicht der zur Durchführung von praktischen Prüfungen mittels Prüfer-Pool bestimmten Prüfer
Prüfer anderer europäischer Staaten
Eine Liste mit Links zu den Übersichten von Prüfern anderer europäischer Staaten haben wir auf folgender Seite zusammengestellt:
Linkliste von Prüfern anderer europäischer Staaten
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