Luftfahrt-Bundesamt

Liste anerkannter Prüfer und ausdrücklich ermächtigter Prüfer (leitende Prüfer) des Luftfahrt-Bundesamtes sowie der Luftfahrtbehörden der Länder

In den nachfolgenden Listen werden zu Informationszwecken die Prüfer veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Listen eine Prüferberechtigung besaßen. Die Listen werden täglich aktualisiert und beziehen die Daten aus einer zentralen Datenbank. Das am Ende dieser Seite angegebene Datum ("Stand: ...") beschreibt lediglich den Stand der letzten Layout-Änderung auf dieser Seite. Die Aktualisierung der Prüferlisten bleibt hiervon unberührt.

Da unterschiedlich zuständige Stellen (Luftfahrt-Bundesamt sowie die Luftfahrtbehörden der Länder) Daten in die Datenbank eingeben, kann seitens des Luftfahrt-Bundesamtes für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben keine Gewähr übernommen werden. Verantwortlich für die Pflege der Daten ist die für die Erteilung der Prüferberechtigung zuständige Stelle.

Anerkannte Prüfer

Flugzeuge (A) (Authorized Examiners (A)) - Anerkennung durch das LBA und die Landesluftfahrtbehörden

Hubschrauber (H) (Authorized Examiners (H) - Anerkennung durch das LBA und die Landesluftfahrtbehörden

Luftschiffe (AS) (Authorized Examiners Airship (AS)) - Anerkennung durch das LBA

Segelflugzeuge (Gliders) (Authorized Examiners Gliders)- Anerkennung durch die Landesluftfahrtbehörden

Ballone (Balloons) (Authorized Examiners Balloons) - Anerkennung durch die Landesluftfahrtbehörden

Flugingenieure (CFE) (Authorized Examiners Flightengineers (CFE)) - Anerkennung durch das LBA

Leitende Prüfer

Bitte beachten Sie, dass sich die ausdrückliche Ermächtigung von leitenden Prüfern grundsätzlich nur auf Prüfer- bzw. Prüferanwärter im Zuständigkeitsbereich derjenigen Behörde bezieht, die die Ermächtigung als leitender Prüfer ausgestellt hat.

Flugzeuge (A) (Senior Examiner (A)) - Ermächtigung durch das LBA und die Landesluftfahrtbehörden

Hubschrauber (H) (Senior Examiner (H)) - Ermächtigung durch das LBA und die Landesluftfahrtbehörden

Luftschiffe (AS) (Senior Examiner Airship (AS)) - Ermächtigung durch das LBA

Segelflugzeuge (Gliders) (Senior Examiner Gliders) - Ermächtigung durch die Landesluftfahrtbehörden

Ballone (Balloons) (Senior Examiner Balloons) - Ermächtigung durch die Landesluftfahrtbehörden

Leitende Prüfer (SEN) der Bezirksregierung Düsseldorf

Zur Durchführung praktischer Prüfungen bestimmte Prüfer

Die praktische Prüfung für den Erwerb von Lizenzen ab CPL, für den Erwerb der MPL-Lizenz und zum Ersterwerb einer Instrumentenflugberechtigung für ein- und mehrmotorige Luftfahrzeuge ist gemäß ARA.FCL.205 Buchstabe c des Anhangs VI zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Verbindung mit § 128 Abs. 2 LuftPersV vor der zuständigen Stelle oder den von ihr bestimmten Prüfern abzulegen. Die nachfolgende Übersicht enthält diejenigen Prüfer, die vom LBA zur Abnahme entsprechender Prüfungen an den jeweiligen ATOs bestimmt wurden.

Übersicht der zur Durchführung von praktischen Prüfungen mittels Prüfer-Pool bestimmten Prüfer

Prüfer anderer europäischer Staaten

Eine Liste mit Links zu den Übersichten von Prüfern anderer europäischer Staaten haben wir auf folgender Seite zusammengestellt:

Linkliste von Prüfern anderer europäischer Staaten

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