Genehmigung und Überwachung von Betrieben gemäß Teil-145
Genehmigung und Überwachung von Betrieben gemäß Teil-CAO
Genehmigung und Überwachung von Betrieben gemäß Teil-M Abschnitt A Unterabschnitt F
Beratung von Betrieben, die eine entsprechende Genehmigung zur Instandhaltung anstreben oder in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder deren Komponenten tätig sind
Begutachtung der gemäß Teil-145 genehmigten Betriebe mit einer FAR-145 Genehmigung im Rahmen des BASA / MAG-Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (zentrale Koordination)
Begutachtung der gemäß Teil-145 genehmigten Betriebe mit einer CAR 573 Genehmigung im Rahmen des BASA / MAG-Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union (zentrale Koordination)
Begutachtung der gemäß Teil-145 genehmigten Betriebe mit einer RBAC 43- und 145-Genehmigung im Rahmen des BASA / MAG-Abkommens zwischen Brasilien und der Europäischen Union (zentrale Koordination)
Genehmigung und Überwachung von Teil-145 Betrieben in Nicht-EU-Staaten im Auftrag der EASA
Bearbeitung von Grundsatzfragen (z. B. Teile zweifelhafter Herkunft (SUP)
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (NDT)
Erstellung von Regelungen für den Bereich, Erarbeitung und Fortentwicklung von nationalen und internationalen Vorschriften für den Bereich (z. B. Nachrichten für Luftfahrer (NfL), Merkblätter, Verfahrensanweisungen
Mitarbeit in den EASA - Gremien, Teilnahme an Standardisierungsaudits der EASA bei anderen europäischen Luftfahrtbehörden
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