Luftfahrt-Bundesamt

Instandhaltungsbetriebe/Kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisationen (CAO)

Aufgaben

  • Genehmigung und Überwachung von Betrieben gemäß Teil-145
  • Genehmigung und Überwachung von Betrieben gemäß Teil-CAO
  • Genehmigung und Überwachung von Betrieben gemäß Teil-M Abschnitt A Unterabschnitt F
  • Beratung von Betrieben, die eine entsprechende Genehmigung zur Instandhaltung anstreben oder in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder deren Komponenten tätig sind
  • Begutachtung der gemäß Teil-145 genehmigten Betriebe mit einer FAR-145 Genehmigung im Rahmen des BASA / MAG-Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (zentrale Koordination)
  • Begutachtung der gemäß Teil-145 genehmigten Betriebe mit einer CAR 573 Genehmigung im Rahmen des BASA / MAG-Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union (zentrale Koordination)
  • Begutachtung der gemäß Teil-145 genehmigten Betriebe mit einer RBAC 43- und 145-Genehmigung im Rahmen des BASA / MAG-Abkommens zwischen Brasilien und der Europäischen Union (zentrale Koordination)
  • Genehmigung und Überwachung von Teil-145 Betrieben in Nicht-EU-Staaten im Auftrag der EASA
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen (z. B. Teile zweifelhafter Herkunft (SUP)
  • Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (NDT)
  • Erstellung von Regelungen für den Bereich, Erarbeitung und Fortentwicklung von nationalen und internationalen Vorschriften für den Bereich (z. B. Nachrichten für Luftfahrer (NfL), Merkblätter, Verfahrensanweisungen
  • Mitarbeit in den EASA - Gremien, Teilnahme an Standardisierungsaudits der EASA bei anderen europäischen Luftfahrtbehörden

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