Luftfahrt-Bundesamt

S 3 Sichere Lieferkette Drittstaaten / EU-Validierungsprüfer

Aufgaben

  • Benennung der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Flughafen in einem Drittland in die EU befördern (ACC3) sowie Änderung und Erweiterung dieser Benennungen
  • Benennung der reglementierten Beauftragten mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (RA3)
  • Benennung der bekannten Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (KC3)
  • Zulassung und Überwachung von EU-Validierungsprüfern für die Luftsicherheit
  • Verhängung von Flugverboten gemäß § 3a Abs. 2 LuftSiG

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