Informationen Flugmedizin
Änderung der Rechtsauffassung des LBA zum Transfer bei Untauglichkeit
Aufgrund einer stetigen Vereinheitlichung der Rechtsauffassung von EASA und Mitgliedsstaaten zu diesem Thema, hat das Luftfahrt-Bundesamt seine bisherige Rechtsauffassung dahingehend angepasst, dass ein Transfer der Zuständigkeit bei Untauglichkeit sowie mit einem widerrufenen oder ausgesetzten Tauglichkeitszeugnis nicht mehr möglich ist.
Dies gilt seit dem 01.02.2025. Vor diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge werden noch der bisherigen Rechtsauffassung entsprechend bearbeitet.
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