Luftfahrt-Bundesamt

Referat L 1 Ausbildungsorganisationen

Aufgaben

  • Erteilung, Änderung, Widerruf von Erlaubnissen für Ausbildungsorganisationen (ATO/NTO), die Ausbildungen für Pilotenlizenzen und entsprechende Berechtigungen und Zeugnisse durchführen
  • Kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen
  • Durchführung von Audits und unangekündigten Inspektionen zur Überprüfung der Aufrechterhaltung der Zulassungsvoraussetzungen
  • Untersagung der Fortsetzung einer Ausbildung zum Erwerb von Lizenzen
  • Prüfung der Voraussetzungen und Genehmigung von Auffrischungsseminaren für Lehrberechtigte sowie Führung der Listen genehmigter Seminare
  • Aufsicht über die Durchführung von Auffrischungsseminaren für Lehrberechtigte
  • Bearbeitung von außergewöhnlichen Ereignissen (Störungen, Anzeigen, Mitteilungen anderer Behörden etc.)
  • Prüfung der Voraussetzungen und Genehmigung von Ausbildungserleichterungen
  • Erteilung von Lehrberechtigungen für die Ausbildung außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedsstaaten
  • Durchführung von Seminaren für ATO/NTOund Lehrberechtigte

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK