B 3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut / Konfliktzonen
Aufgaben
Sachgebiet B 31 - Luftverkehrssicherheit
- Durchführung von Vorfeldinspektionen an Luftfahrzeugen gem. Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 965/2012
- Beratung und Inspektion von ausländischen Luftfahrtunternehmen im Einvernehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Beratung ausländischer Luftfahrtbehörden
- Zusammenarbeit mit Behörden und Beteiligung an internationalen Programmen
Sachgebiet B 32 - Gefahrguttransport im Luftverkehr
- Erteilung der Genehmigung zum Transport von gefährlichen Gütern
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
- Zulassung von Schulungsprogrammen
- Erteilung von Überfluggenehmigungen
- Überwachung deutscher Luftfahrtunternehmen im In- und Ausland
- Überwachung ausländischer Luftfahrtunternehmen in Deutschland
- Überwachung der Abfertigungsunternehmen
- Überwachung der Schulungsorganisationen
- Überwachung der Luftfrachtspediteure
- Verfolgung von Verstößen
- Zusammenarbeit mit Behörden im In- und Ausland
- Allgemeine Auskünfte/Beratung
Beteiligung an nationalen und internationalen Gremien und Arbeitsgruppen
Sachgebiet B 34 - Konfliktzonen
- Flugbetriebliche Bedrohungs- und Risikoanalyse von Krisen- und Kriegsgebieten zur Vorbereitung von Maßnahmen gemäß §26a LuftVG
- Kommunikation mit nationalen Behörden, Behörden anderer Staaten und internationalen Organisationen
- Kommunikation mit zivilen Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern zu Bedrohungen in Krisen- und Kriegsgebieten
Weitere Informationen und Veröffentlichungen der Sachgebiete Luftverkehrssicherheit, Gefahrguttransport im Luftverkehr und Konfliktzonen finden Sie in der Navigation auf der Seite Betrieb.
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