B 2 - Flugbetrieb
Aufgaben
- Genehmigung von Trainings- und Checkprogrammen für Flugzeugführer und Kabinenpersonal
- Prüfung der Voraussetzungen für den Allwetterflugbetrieb
- Überwachung des Flugbetriebs und der Schulung
- Prüfung der Voraussetzungen für den ETOPS-Betrieb
- Genehmigung von Flugleistungsdaten
- Genehmigung spezieller Navigationsanforderungen
- Genehmigung von speziellen Start-, Lande- und Flugverfahren
- Genehmigung von Mindestausrüstungslisten
- Anerkennung und Überwachung von Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten
- Erteilung von Nutzeranerkennungen für Flugsimulatoren, die von Luftfahrtunternehmen genutzt werden
- Überwachung der flugbetrieblichen Bodendienste
- Überwachung von Notfall- und Erste Hilfe Ausbildungsprogrammen und Ausbildungseinrichtungen
- Initiierung und Überwachung von Sicherheitsschwerpunktprogrammen
- Prüfung auf Erfüllung der Ausrüstungsanforderungen
- Prüfung der Voraussetzung der Leiter für Qualitätssystem und Leiter für Unfallverhütung und Flugsicherheit sowie der Fachbereichsleiter Flugbetrieb, Schulung der Besatzung und Bodendienst
Stand: 04.04.2017