B 1 - Genehmigungen / Einflugerlaubnisse
Aufgaben
Betriebsgenehmigungen deutscher Luftfahrtunternehmen:
- Erstgenehmigung der Luftfahrtunternehmen
- Änderung und Erweiterung der Genehmigung einschließlich Ausstellung von Luftverkehrsbetreiberzeugnissen (AOC)
- Erteilung von Ausflugerlaubnissen für deutsche Luftfahrtunternehmen
- Aufsichtsübertragungen für deutsche Luftfahrzeuge zum Einsatz im Rahmen ausländischer Betriebsgenehmigungen/AOC auf Basis eines Dry-Lease-Vertrages
Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Verkehrsleistungsgesetz
Erteilung von Einflugerlaubnissen und Verkehrsrechten:
- Liniendienste
- Charterflüge
Stand: 13.01.2011