Korruptionsprävention
Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes ist es grundsätzlich verboten, Belohnungen und Geschenke anzunehmen.
Kunden des Luftfahrt-Bundesamtes haben immer Anspruch auf korrekte und zügige Bearbeitung ihrer Anliegen innerhalb des gesetzlichen Rahmens und der entsprechenden Vorschriften. Auch wenn kleine Präsente die Beschäftigten nicht in Konflikt zu ihren Dienstpflichten bringen, möchten wir auch nur den Anschein einer Verhaltensweise vermeiden, die ein schlechtes Licht auf die Beschäftigten und damit auf das Luftfahrt-Bundesamt werfen könnte.
Wir bitten daher, von Aufmerksamkeiten und Geschenken grundsätzlich abzusehen.
Weitere Informationen und Hinweise bietet der Fragen-/ Antwortenkatalog des BMI zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Zuwendungen).
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