Luftfahrt-Bundesamt

Aufgaben der Außenstelle Frankfurt

Sachbereich T

  • Genehmigung, Überwachung und Beratung von Herstellungsbetrieben nach Verordnung (EU) 748/2012 Teil-21 Abschnitt G
  • Genehmigung, Überwachung und Beratung von Instandhaltungsbetrieben nach Verordnung (EU) 1321/2014 Teil-145 und Teil-M Unterabschnitt F, sowie von nationalen Instandhaltungsbetrieben nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) in Verbindung mit Teil-145 und Teil M-Unterabschnitt F
  • Genehmigung, Überwachung und Beratung von Teil 145 Instandhaltungsbetrieben mit einer FAR-145-Genehmigung im Rahmen des BASA/MAG-Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Genehmigung, Überwachung und Beratung von Teil 145 Instandhaltungsbetrieben mit einer CAR-573-Genehmigung im Rahmen des BASA/MAG-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada
  • Prüfung der personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen nach Verordnung (EU) 1321/2014 Teil M Unterabschnitt G (Unternehmen zur Führung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)) und nach Verordnung (EU) 965/2012
  • Genehmigung, Überwachung und Beratung von Unternehmen zur Führung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) nach Verordnung (EU) 1321/2014 Teil-M Unterabschnitt G die keine Luftfahrtunternehmen sind, sowie von nationalen Unternehmen zur Führung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) in Verbindung mit Teil-M Unterabschnitt G
  • Amtshilfe für nationale und ausländische Luftfahrtbehörden

Sachbereich S

  • Überwachungstätigkeiten bei deutschen und ausländischen Luftfahrtunternehmen gemäß § 9 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
  • Amtshilfe für nationale und ausländische Luftfahrtbehörden
  • Zulassung, Wiederholende Zulassung und Überwachung der Beteiligten der sicheren Lieferkette gemäß § 9a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
  • Wiederholende Zulassung und Überwachung der zugelassenen Kontrolltechnik gemäß § 10a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
  • Überwachungstätigkeiten bei zugelassenen Ausbildern/Luftsicherheitsschulungen gemäß § 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

Überdies arbeiten am Standort der Außenstelle Frankfurt/Main Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Referate:

T 2 - ACAM
B 2 - Flugbetrieb
B 3 - Luftverkehrssicherheit/Gefahrguttransport

Zusatzinformationen

Kontakt

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK