Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland.
Die Aufgaben des LBA gliedern sich wir folgt in die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen:
Z - Zentrale Dienste
Fluggastrechte
T - Technik / Umweltschutz
Genehmigung und Überwachung von
- nationalen Entwicklungsbetrieben
- Herstellungsbetrieben*
- Instandhaltungsbetrieben
- Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)
- Ausbildungsbetrieben für technisches Personal
- Überwachung des technischen Betriebes von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen
- Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen*
- Lärmzulassung*
- Einzelstückprüfungen und -zulassungen
- Erlaubnisse und Berechtigungen für Prüfer von Luftfahrtgerät und freigabeberechtigtes Personal
- Prüfung der Lufttüchtigkeit
- Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (ACAM)
- Instandhaltungsprogramme
- Lufttüchtigkeitsanweisungen
- Aufsicht über beauftragte Verbände
- Strahlenschutz
Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen
- Eintragungsschein
- Lufttüchtigkeitszeugnis
*In eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der EASA.
Abteilung B - Betrieb
Genehmigungen / Einflugerlaubnisse
- Genehmigung von und Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen
- Verträge Deutschlands mit anderen Staaten gemäß Art. 83bis ICAO
- Erteilung von Ausfluggenehmigungen für deutsche Luftfahrtunternehmen
- Erteilung von Einflugrechten für ausländische Luftfahrtunternehmen
- Erteilung von Flugliniengenehmigungen für deutsche und ausländische Luftfahrtunternehmen
-
- Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen
- Flugbetriebliche Genehmigungen
- Kabinensicherheit und Ausbildung von Kabinenpersonal
- Anerkennung und Überwachung von Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten
Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut/Ereignismeldungen
- Durchführung von Ramp-Checks auf deutschen Flughäfen an ausländischen Luftfahrzeugen
- Genehmigung von Gefahrguttransporten
- Koordination der Sammlung und Bearbeitung von technischen und flugbetrieblichen Ereignismeldungen von Luftfahrtunternehmen sowie sicherheitsrelevanter Ereignisse gemäß Verordnung (EU) 376/2014
- Analyse, Auswertung und Zusammenstellung der Ergebnisse für die zuständigen Stellen
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen
Abteilung L - Luftfahrtpersonal
- Zulassung von Ausbildungsorganisationen
- Abnahme von theoretischen Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen
- Qualifikation und Überwachung von Flugsimulationsübungsgeräten
- Erteilung von Prüferberechtigungen und Anerkennungen von Prüfern
- Durchführung von Standardisierungslehrgängen für Prüfer und leitende Prüfer
- Aufsicht über Ausbildungsorganisationen und Prüfer
- Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
- Anerkennung ausländischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- Anrechnung von Tätigkeiten aus der militärischen Luftfahrt
- Führung der Luftfahrerdatei
- Flugmedizin
- Anerkennung von Stellen zur Ausstellung von Bescheinigungen für Steuerer von unbemannten Fluggeräten
Abteilung S - Luftsicherheit
- Zulassung und Überprüfung von Luftsicherheitsprogrammen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen
- Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen auf deutschen Flughäfen
- Benennung von Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die Europäische Union befördern, als ACC3
- Zulassung von Beteiligten an der sicheren Lieferkette (reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, reglementierten Lieferanten für Bordvorräte)
- Aufsicht über die Beteiligten der sicheren Lieferkette
- Bewertung und Zulassung von computer- oder webbasierten Luftsicherheitsschulungsprogrammen
- Zulassung von AusbilderInnen für Luftsicherheitsschulungen sowie Überwachung der durchgeführten Luftsicherheitsschulungen
- Zulassung von EU-ValidierungsprüferInnen
- Abnahme der Prüfungen der Kontrollkräfte
- Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Luftsicherheitsausrüstung
- Zulassung von Sprengstoffspürhunde-Teams, sowie Änderung, Erweiterung und Überwachung dieser Zulassung
- Rechtsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten und strategisches Controlling der Abteilung S
Die Arbeit des LBA erfährt eine starke internationale Ausrichtung. Beispiele dafür sind die Mitarbeit in internationalen Zulassungsteams und Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen und Behörden vor Ort.
Das LBA war Gründungsmitglied der Joint Aviation Authorities (JAA), einem Zusammenschluss der nationalen europäischen Luftfahrtbehörden. Mit Gründung der EASA, deren Arbeit das Luftfahrt-Bundesamt maßgeblich unterstützt, wurde die JAA aufgelöst.
Die Aufgaben des LBA werden überwiegend zentral wahrgenommen. Gleichzeitig sind wir mit unseren Außenstellen an den großen Flughafenstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München und Stuttgart vertreten.
Für die Feststellung der Ursachen von Flugunfällen ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig.