Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) weist darauf hin, dass es in Anwendung der §§ 153a Absatz 1 Satz 1, 149 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren des Luftfahrt-Bundesamtes ergangen sind, zur Eintragung in das Gewerbezentralregister (GZR) meldet.