Rückerstattung von Steuern und Gebühren
Hinsichtlich der Fragestellung zur Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen kann Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt folgendes mitteilen:
Mögliche Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Gebühren gegenüber dem Luftfahrtunternehmen können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Vertragsrecht, Anspruch wegen Nichterfüllung auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht wenden.
Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders lautendes regeln, gelten die Verjährungsfristen für zivilrechtliche Ansprüche gemäß BGB. Auf die Höhe von Bearbeitungsgebühren haben die Luftfahrtbehörden keinen Einfluß.
Die Rückerstattung der Steuern und Gebühren ist kein Regelungstatbestand der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wir weisen Sie auch darauf hin, dass das Luftfahrt-Bundesamt keine Rechtsberatung in dieser Angelegenheit durchführen darf.
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