Luftfahrt-Bundesamt

Fluggastrechte in Hinblick auf Preistransparenz

Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 verpflichtet Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisevermittler zu einem hohen Maß an Transparenz bei der Angabe von Flugpreisen. Diese haben neben dem Endpreis die Steuern, die Flughafengebühren und die sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte gesondert auszuweisen. Darüber hinaus verbietet die Verordnung eine Preisdiskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder Staatsangehörigkeit des Fluggastes. Außerdem dürfen optionale Leistungen (zum Beispiel Versicherungen, Mietwagen, Hotel) beim Buchungsvorgang nicht bereits vorausgewählt sein, sondern müssen vom Fluggast aktiv ausgewählt werden.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Stelle, Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 hinsichtlich der Transparenz bei der Angabe von Flugpreisen zu verfolgen. Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Anzeigen gegen Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstalter und Reisevermittler entgegen, die ihre Preisangaben nicht verordnungskonform veröffentlichen. Bei nachgewiesenen Verstößen kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionsmaßnahmen ergreifen. Die Einrichtung einer Durchsetzungsstelle ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nicht vorgesehen.

Anzeigen an das Luftfahrt-Bundesamt

Sollten Sie einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 feststellen, können Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail, per Fax oder per Brief an die folgende Adresse senden:

Luftfahrt-Bundesamt
Stichwort: Fluggastrechte
38144 Braunschweig
oder
E-Mail: fluggastrechte@lba.de
oder
Fax: + 49 (0) 531 2355 2599

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs

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Fax: +49 531 2355-2599

E-Mail: fluggastrechte@lba.de

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