Luftfahrt-Bundesamt

Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet den jeweiligen Vertragspartner des Flugreisenden, diesen bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Wechselt die ausführende Fluggesellschaft, müssen Reiseveranstalter, Reisebüros oder Luftfahrtunternehmen den Fluggast über die Identität des neuen Unternehmens unverzüglich unterrichten. In jedem Fall sind die Fluggäste bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung erforderlich ist, beim Einstieg zu unterrichten.

Als unsicher eingestufte Luftfahrtunternehmen erhalten in der EU eine Betriebsuntersagung oder unterliegen Beschränkungen. Die betroffenen Unternehmen sind auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 in der sog. "Schwarzen Liste" (Liste der Unternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist) zu finden. Wird das einem Fluggast mitgeteilte Luftfahrtunternehmen in die „Schwarze Liste“ aufgenommen, hat dies eine Annullierung seines Fluges zur Folge. In diesem Fall hat der Fluggast einen Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten oder auf anderweitige Beförderung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Gleiches gilt, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen in die "Schwarze Liste" aufgenommen wurde, aber keine Annullierung erfolgte, da es sich um einen Flug außerhalb der EU handelt.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist zuständige Stelle für die Verfolgung von Verstößen gegen die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 ergebende Pflicht zur Unterrichtung über das ausführende Luftfahrtunternehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das Luftfahrt-Bundesamt entsprechende Anzeigen entgegen und kann bei nachgewiesenen Verstößen Sanktionsmaßnahmen verhängen.

Anzeigen an das Luftfahrt-Bundesamt

Sollten Sie einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 feststellen, können Sie Ihre Anzeige formlos per E-Mail, per Fax oder per Brief an die folgende Adresse senden:

Luftfahrt-Bundesamt
Stichwort: Fluggastrechte
38144 Braunschweig
oder
E-Mail: fluggastrechte@lba.de
oder
Fax: + 49 (0) 531 2355 2599

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