Genehmigungspflichtiger Betrieb
Betrieb in der speziellen Kategorie
Die Zuordnungen eines UAS Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien erfolgt, sobald eine Betriebsbedingung der Betriebskategorie „offen“ gemäß Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 nicht eingehalten wird. Vor Aufnahme des Betriebs in den Betriebskategorien „speziell“ und „zulassungspflichtig“ ist eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einzuholen. Die zulassungspflichtige Kategorie wird hier nicht weiter betrachtet, da Genehmigungen in dieser Kategorie aufgrund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen derzeit noch nicht möglich sind.
Betriebsgenehmigungen
Light UAS Operator Certificate
Foreign Operator
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