Luftfahrt-Bundesamt


UAS-Betreiberregistrierung

Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines Unbemannten Luftfahrtsystems (Unmanned Aircraft Systems, UAS) registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.

Wichtige Daten für die Registrierung

Halten sie bitte folgende Daten bereit, ohne die eine erfolgreiche Registrierung nicht möglich ist:

Für natürliche Personen:

  • Vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben), Geburtsdatum,
  • Scan eines offiziellen gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Pass) aus dem oben genannte Daten sowie das Gültigkeitsdatum hervorgehen (Format: PNG, JPG oder JPEG)
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
  • Nur eine e-ID pro Person

Für juristische Personen:

  • Vollständiger Name wie in offiziellen Dokumenten vermerkt (Handelsblattauszug, Vereinsregistereintrag, …),
  • Scan eines offiziellen gültigen Dokumentes (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug,….) aus dem die Existenz dieser juristischen Person hervorgeht (Format: PDF, PNG, JPG oder JPEG),
  • Anschrift,
  • E-Mailadresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
  • Nur eine e-ID pro Person

Verwechseln Sie bitte nicht den Begriff juristische Personen mit einer gewerblichen Tätigkeit. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können gewerblich tätig sein. Die gewerbliche Tätigkeit hat nichts mit der hier erforderlichen Einordnung bei der Registrierung als UAS-Betreiber zu tun.

Gebühren

Die Registrierung als Betreiber eines UAS für den Betrieb in den Betriebskategorien "offen" und "speziell" nach §66a LuftVG ist gebührenpflichtig.

  • Für die Registrierung als natürliche Person werden Gebühren in Höhe von 20,00€ erhoben.
  • Für die Registrierung als juristische Person werden Gebühren in Höhe von 50,00€ erhoben.

Weitere Informationen zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) finden Sie in den unten aufgeführten Links.

Zusatzinformationen

Kontakt

Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt
Referat B5
38144 Braunschweig
E-Mail: uas@lba.de

Fragen und Antworten zu Drohnen

(bitte vordringlich Mail nutzen):
Montag, Mittwoch, Donnerstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonnummer: 0531 2355-3580

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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