Luftfahrt-Bundesamt

Informationen zu Standardszenarien (STS)

Standardszenarien (STS) sind gegenüber einer Betriebsgenehmigung eine alternative Betriebsvariante in der speziellen Kategorie. Für ein Standardszenario wurden konkrete Maßnahmen zur Risikominderung des UAS-Betriebs festgelegt, deren Einhaltung vom UAS-Betreiber erklärt werden kann. Durch das Einreichen einer Betriebserklärung entfällt die Prüfung des durch den UAS-Betreiber zu erstellenden Betriebshandbuches durch das LBA. Der UAS-Betrieb kann nach der Bestätigung der Betriebserklärung unmittelbar aufgenommen werden. Dieser vereinfachte Prozess geht mit einer höheren Verantwortung des UAS-Betreibers einher, welche in der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen besteht. Im Folgenden wird zwischen europäischen und nationalen Standardszenarien unterschieden.

Europäische Standardszenarien (STS-01, STS-02)

Seit dem 01.01.2024 können Betriebserklärungen zu den folgenden europäischen Standardszenarien eingereicht werden:

Betriebsbedingungen STS-01

  • Betrieb innerhalb der direkten Sichtweite (VLOS)
  • UAS der Klasse C5 oder Klasse C3 mit entsprechendem Zusatzbausatz
  • Flughöhe bis 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (Ausnahme künstliches Hindernis)
  • Festlegen eines kontrollierten Bereiches am Boden, innerhalb dessen der UAS-Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten
  • Erstellen eines Betriebshandbuches entsprechend der Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947
  • Fernpilot: Inhaber des Fernpiloten-Zeugnisses über STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) und Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Ausbildung und Beurteilung für das STS-01 (anerkannte Stelle) 

Betriebsbedingungen STS-02

  • Betrieb außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS)
  • Einsatz eines Luftraumbeobachters
  • UAS der Klasse C6 oder Klasse C3 mit entsprechendem Zusatzbausatz
  • Flughöhe bis 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (Ausnahme künstliches Hindernis)
  • Festlegen eines kontrollierten Bereiches am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet, innerhalb dessen der UAS-Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten
  • Erstellen eines Betriebshandbuches entsprechend der Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947
  • Fernpilot: Inhaber des Fernpiloten-Zeugnisses über STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) und Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Ausbildung und Beurteilung für das STS-02 (anerkannte Stelle)

Hinweis: Bei den oben genannten Betriebsbedingungen handelt es sich um einen Auszug. Die vollständige Liste der Risikominderungsmaßnahmen finden Sie in den Anlagen 1 und 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/497. Die Formulierungshilfe für ein Betriebshandbuch soll Ihnen dabei helfen, ein Betriebshandbuch zu erstellen, welches den Anforderungen eines STS genügt.

Dokumente zum Thema

Mit dem folgenden Formular kann eine Betriebserklärung beim LBA per E-Mail an das Postfach uas@lba.de eingereicht werden:

Betriebserklaerung STS 

Alternativ kann die Erklärung auch über das Bundesportal abgegeben werden.

Zusatzinformationen

Kontakt

Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt
Referat B5
38144 Braunschweig
E-Mail: UAS-specific@lba.de

Fragen und Antworten zu Drohnen

(bitte vordringlich Mail nutzen):
Montag, Mittwoch, Donnerstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonnummer: 0531 2355-3580

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