Informationen zu Standardszenarien (STS)
Standardszenarien (STS) sind gegenüber einer Betriebsgenehmigung eine alternative Betriebsvariante in der speziellen Kategorie. Für ein Standardszenario wurden konkrete Maßnahmen zur Risikominderung des UAS-Betriebs festgelegt, deren Einhaltung vom UAS-Betreiber erklärt werden kann. Durch das Einreichen einer Betriebserklärung entfällt die Prüfung des durch den UAS-Betreiber zu erstellenden Betriebshandbuches durch das LBA. Der UAS-Betrieb kann nach der Bestätigung der Betriebserklärung unmittelbar aufgenommen werden. Dieser vereinfachte Prozess geht mit einer höheren Verantwortung des UAS-Betreibers einher, welche in der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen besteht. Im Folgenden wird zwischen europäischen und nationalen Standardszenarien unterschieden.
Europäische Standardszenarien (STS-01, STS-02)
Seit dem 01.01.2024 können Betriebserklärungen zu den folgenden europäischen Standardszenarien eingereicht werden:
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Betriebsbedingungen STS-01
- Betrieb innerhalb der direkten Sichtweite (VLOS)
- UAS der Klasse C5 oder Klasse C3 mit entsprechendem Zusatzbausatz
- Flughöhe bis 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (Ausnahme künstliches Hindernis)
- Festlegen eines kontrollierten Bereiches am Boden, innerhalb dessen der UAS-Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten
- Erstellen eines Betriebshandbuches entsprechend der Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947
- Fernpilot: Inhaber des Fernpiloten-Zeugnisses über STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) und Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Ausbildung und Beurteilung für das STS-01 (anerkannte Stelle)
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Betriebsbedingungen STS-02
- Betrieb außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS)
- Einsatz eines Luftraumbeobachters
- UAS der Klasse C6
- Flughöhe bis 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (Ausnahme künstliches Hindernis)
- Festlegen eines kontrollierten Bereiches am Boden in einem dünn besiedelten Gebiet, innerhalb dessen der UAS-Betreiber sicherstellt, dass sich keine unbeteiligten Personen aufhalten
- Erstellen eines Betriebshandbuches entsprechend der Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947
- Fernpilot: Inhaber des Fernpiloten-Zeugnisses über STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) und Akkreditierung über den Abschluss einer praktischen Ausbildung und Beurteilung für das STS-02 (anerkannte Stelle)
Hinweis: Bei den oben genannten Betriebsbedingungen handelt es sich um einen Auszug. Die vollständige Liste der Risikominderungsmaßnahmen finden Sie in den Anlagen 1 und 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/497. Die Formulierungshilfe für ein Betriebshandbuch soll Ihnen dabei helfen, ein Betriebshandbuch zu erstellen, welches den Anforderungen eines STS genügt.
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Dokumente zum Thema
Mit dem folgenden Formular kann eine Betriebserklärung beim LBA per E-Mail an das Postfach uas@lba.de eingereicht werden:
Betriebserklaerung STS
Alternativ kann die Erklärung auch über das Bundesportal abgegeben werden.
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