Luftfahrt-Bundesamt

Informationen über Prüfstellen zur Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten

Mit Gültigkeitsbeginn der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 am 31.12.2020 wurden die nationalen Vorgaben in Bezug auf den Betrieb unbemannter Fluggeräte durch die europäischen Vorgaben in diesem Bereich ersetzt. Für die Durchführung von Prüfungen und der praktischen Ausbildung von Fernpiloten kann das LBA auf Antrag Stellen benennen und anerkennen.

Weiterführende Informationen zur Benennung und Anerkennung finden Sie auf der folgenden Seite:

Weitere Informationen

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