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C-klassifizierte UAS

Allgemeines

Ab dem 01.01.2024 dürfen in der EU nur noch UAS, die für den Betrieb in der offenen Kategorie oder nach einem Standardszenario (STS) bestimmt sind in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/945 erfüllen und u.a. ein Klassenidentifikationskennzeichen („C-Klassifizierung“ C0 bis C6), ein CE-Kennzeichen und eine Seriennummer besitzen.

Das Inverkehrbringen bedeutet in diesem Zusammenhang das erstmalige Bereitstellen eines einzelnen Produkts (UAS) auf dem EU-Markt, z.B. durch Import aus einem Drittland oder erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe innerhalb der EU.

Hersteller müssen ihre Geräte zertifizieren lassen und in eine der C-Klassen einordnen. Bei UAS der Klassen C0, C4, C5 und C6 sowie bei Zusatzgeräten für die direkte Fernidentifizierung kann der Hersteller eine Zertifizierung auch selbst durchführen. Zudem gilt die Kennzeichnungspflicht mit dem europäischen CE-Kennzeichen.

Zudem muss dem Gerät eine Konformitätserklärung beiliegen, in der u.a. die Konformität mit der Verordnung (EU) 2019/945 bestätigt wird. Bitte achten Sie beim Kauf auch in Ihrem eigenen Interesse darauf. Insbesondere UAS der Klassen C1 und C2 dürfen mit viel weniger Einschränkungen geflogen werden als nicht klassifizierte UAS. Zudem ist der Betrieb nicht klassifizierter UAS, die nach dem genannten Stichtag in Verkehr gebracht wurden, in der offenen Kategorie nicht zulässig.  

Unter Umständen bei Händlern noch vorrätige Restbestände von UAS ohne Klassifizierung dürfen in den Fällen noch verkauft werden, wenn sie bereits vor dem 01.01.2024 erstmalig auf dem EU-Markt bereitgestellt (importiert oder beim Hersteller erworben) wurden. 

Tipps und Hinweise in Zusammenhang mit (Online-)Angeboten und dem Kauf von C-klassifizierten UAS finden Sie in den untenstehenden Checklisten.

HINWEIS: Bitte verwechseln Sie die zuvor genannten Kennzeichnungen der Geräte nicht mit der UAS-Betreibernummer (e-ID), die Sie selbst nach dem Kauf an Ihren UAS anbringen müssen.
Sollten Sie selbst ein oder mehrere UAS betreiben, müssen Sie als UAS-Betreiber registriert sein. Sie können sich unter diesem Link registrieren. 

Sind Sie auf ein Produkt gestoßen, das Ihnen verdächtig vorkommt oder haben Sie Fragen zu einem klassifizierten UAS, melden Sie sich bitte über unsere Kontaktseite bei uns.

Modifizierung von C-klassifizierten UAS

Als UAS-Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass das UAS auch im Rahmen der Herstellervorgaben und den Einsatzgrenzen des UAS sowie der jeweiligen C-Klassifizierung betrieben wird. Sie dürfen daher keine Änderungen an einem klassifizierten UAS vornehmen, welche die wesentlichen Anforderungen für das jeweilige UAS gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 betreffen (z.B. Veränderung der Flughöhenbegrenzung). Sollten Sie dies dennoch tun, ist das Klassenidentifikationskennzeichen von dem UAS zu entfernen. Ein Betrieb ist dann nur noch in der „speziellen“ Betriebskategorie möglich. Dazu müssen Sie über eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde verfügen!

Marktüberwachung über C-klassifizierte UAS

Das Luftfahrt-Bundesamt kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/945 und überprüft in diesem Zusammenhang, die in Geschäften oder Online angebotenen UAS, die für den Betrieb in der offenen Betriebskategorie oder im Rahmen eines Standardszenarios in der speziellen Betriebskategorie bestimmt sind.

Damit Produkte, die nicht den Vorgaben entsprechen, möglichst gar nicht erst auf den Unionsmarkt gelangen, versuchen wir bereits die Einfuhr zu verhindern. Dafür arbeiten wir u.a. eng mit dem Zoll, anderen deutschen Behörden, den Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten und mit IHNEN zusammen.

Der Handel mit UAS, insbesondere im Internet, ist sehr vielfältig und ständigen Änderungen unterworfen. Kunden können diese Produkte weltweit kaufen und es gibt laufend neue Anbieter und Angebote. Wir können nicht alle Angebote und Produkte prüfen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich auch selbst schützen. Hierfür haben wir einige nützliche Tipps und Checkpunkte für Sie zusammengestellt.

Hier finden Sie die Checklisten zum Downloaden

Tipps und Hinweise für (online-) Angebote

Tipps und Hinweise für den Produktkauf

 

 

Zusatzinformationen

Kontakt

Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt
Referat B5
38144 Braunschweig
E-Mail: uas@lba.de

Fragen und Antworten zu Drohnen

(bitte vordringlich Mail nutzen):
Montag, Mittwoch, Donnerstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonnummer: 0531 2355-3580

Hinweis

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