Luftfahrt-Bundesamt

EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses für den UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 muss der Fernpilot folgende Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:

Die zusätzliche Theorieprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 3 Fachgebieten. Werden mindestens 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorieprüfung kann die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Das Fernpiloten-Zeugnis wird elektronisch ausgestellt (Versand als pdf-Datei per E-Mail).

Abbildung eines Fernpiloten-Zeugnis Abbildung eines Fernpiloten-Zeugnis Quelle: EASA - Europäische Agentur für Flugsicherheit


Eine Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstellen finden sie unter Liste der vom LBA benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF)


Neu

Mit der Gültigkeit vom 01.01.2022 bis 31.08.2022
Erlass des BMVD zum gewerblichen Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen inFernpiloten_Zeugnis_A2 der offenen Kategorie, Unterkategorie A2

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK