Fernpilotenausbildung
Welches Fernpiloten-Zertifikat Sie benötigen, richtet sich danach, welches UAS genutzt und wo dieses eingesetzt wird. Die folgende Übersicht stellt die verfügbaren Fernpiloten-Zertifikate dar, welche für das UAS (1. Spalte) in der jeweiligen Betriebskategorie (2. Spalte) erforderlich sind und in welcher Reihenfolge diese auf kürzestem Weg erlangt werden können (3. Spalte). Die Nachweise sind bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.
UAS | Betriebskategorie | Ausbildungsplan | Fernpiloten-Zetifikat |
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C01, C1,
Bestandsgerät1, 2 < 250 g,
Selbstbau1, 3 < 250 g,
(Flugmodelle4) | Offene Kategorie A1 | Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs) |
|
C2 |
Offene Kategorie A2 |
Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)
Fernpiloten-Zeugnis A2
(Benannte Stelle (PStF))
|
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C3, C4,
Bestandsgerät2 < 25 kg,
Selbstbau3 < 25 kg,
(Flugmodelle4) |
Offene Kategorie A3 | Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs) |
|
Flugmodelle im Rahmen
eines Luftsportverbandes
(spezielle Kategorie): | ab 120 m Flughöhe
oder ab 2 kg
ab 25 kg bis 150 kg
zusätzlich
| DMFV Kenntnisnachweis
oder
MFSD Schulungsnachweis
Ausweis für Steuerer von Flugmodellen über 25 kg
(Großflugmodelle)
|
C5,
C6 |
Spezielle Kategorie
Standardszenario
STS-01, STS-02 | Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)
Fernpiloten-Zeugnis STS
(Benannte Stelle (PStF))
STS-Praxisnachweis5
Anerkannte Stelle (PStF-P)
|
|
UAS im Rahmen einer
Betriebsgenehmigung,
C-klassifizierte UAS,
an denen eine nicht
vorgesehene Modifikation
vorgenommen wurde
Selbstbau3
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Spezielle Kategorie | Empfehlung: Grundausbildung siehe C5, C6
Ausbildung entsprechend des genehmigten
Betriebshandbuches
|
1Der Kompetenznachweis A1/A3 ist in der Unterkategorie A1 nicht verpflichtend für UAS der Klasse C0 und UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g. Wir empfehlen dennoch den Abschluss des kostenlosen LBA-Onlinetrainingskurses.
2Mit „Bestandsgeräten“ sind UAS gemeint, welche ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden.
3durch den UAS-Betreiber (überwiegend) selbst hergestellte UAS (keine kompletten Fertig-Bausätze),
in A1: max. 19 m/s
4Die in der jeweiligen Zeile genannten Fernpiloten-Zertifikate werden nur benötigt, wenn der Betrieb mit dem Flugmodell nicht im Rahmen von bundesweit tätigen Luftsportverbänden durchgeführt wird.
5Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien (STS-01, STS-02)
Fragen und Antworten
Auf der Seite "Fragen und Antworten zu UAS" erhalten Sie die Antworten auf die Fragen zu allen Themengebieten.