Luftfahrt-Bundesamt



Fernpilotenausbildung  

Welches Fernpiloten-Zertifikat Sie benötigen, richtet sich danach, welches UAS genutzt und wo dieses eingesetzt wird. Die folgende Übersicht stellt die verfügbaren Fernpiloten-Zertifikate dar, welche für das UAS (1. Spalte) in der jeweiligen Betriebskategorie (2. Spalte) erforderlich sind und in welcher Reihenfolge diese auf kürzestem Weg erlangt werden können (3. Spalte). Die Nachweise sind bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

UASBetriebskategorieAusbildungsplanFernpiloten-Zetifikat
C01, C1,
Bestandsgerät1, 2 < 250 g,
Selbstbau1, 3 < 250 g,
(Flugmodelle4)
Offene Kategorie A1Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)

Abbildung: Symbol A1/A3





C2




Offene Kategorie A2


Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)

Abbildung: Hinweispfeil

Fernpiloten-Zeugnis A2
(Benannte Stelle (PStF))

Abbildung: Symbol A1/A3



Abbildung: Symbol A2

C3, C4,
Bestandsgerät2 < 25 kg,
Selbstbau3 < 25 kg,
(Flugmodelle4)

Offene Kategorie A3
Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)

Abbildung: Symbol A1/A3

Flugmodelle im Rahmen
eines Luftsportverbandes
(spezielle Kategorie):

ab 120 m Flughöhe
oder ab 2 kg

ab 25 kg bis 150 kg
zusätzlich

DMFV Kenntnisnachweis
oder
MFSD Schulungsnachweis

Ausweis für Steuerer von Flugmodellen über 25 kg
(Großflugmodelle)






C5,
C6




Spezielle Kategorie
Standardszenario
STS-01, STS-02

Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)

Fernpiloten-Zeugnis STS
(Benannte Stelle (PStF))

Abbildung: Hinweispfeil

STS-Praxisnachweis5
Anerkannte Stelle (PStF-P)

Abbildung: Symbol A1/A3

Abbildung: Symbol STS Theorie

Abbildung: Anerkennung als Stelle STS Praxis

UAS im Rahmen einer
Betriebsgenehmigung,

C-klassifizierte UAS,
an denen eine nicht
vorgesehene Modifikation
vorgenommen wurde

Selbstbau3




Spezielle Kategorie

Empfehlung: Grundausbildung siehe C5, C6

Abbildung: Hinweispfeil

Ausbildung entsprechend des genehmigten
Betriebshandbuches

1Der Kompetenznachweis A1/A3 ist in der Unterkategorie A1 nicht verpflichtend für UAS der Klasse C0 und UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g. Wir empfehlen dennoch den Abschluss des kostenlosen LBA-Onlinetrainingskurses.

2Mit „Bestandsgeräten“ sind UAS gemeint, welche ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden.

3durch den UAS-Betreiber (überwiegend) selbst hergestellte UAS (keine kompletten Fertig-Bausätze),
in A1: max. 19 m/s

4Die in der jeweiligen Zeile genannten Fernpiloten-Zertifikate werden nur benötigt, wenn der Betrieb mit dem Flugmodell nicht im Rahmen von bundesweit tätigen Luftsportverbänden durchgeführt wird.

5Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien (STS-01, STS-02)

EU-Kompetenznachweis A1/A3

Das Absolvieren eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 ist für alle Fernpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g oder mehr fliegen wollen, verpflichtend. Für den Erhalt des Kompetenznachweises A1/A3 gehen Sie wie folgt vor:

  1. Absolvieren Sie das kostenlose Online-Training unter Nutzung des Lehrmaterials (Text, Grafiken und Schulungsvideos)
  2. Wenn Sie alle notwendigen Grundlagen erlernt haben, absolvieren Sie die Trainingsprüfung ("Training").
  3. Nach Bestehen dieser wird Ihnen ein Link für die Registrierung zur Online-Prüfung A1/A3 angeboten. Erst jetzt melden Sie sich entweder mit Ihren bestehenden Daten (z.B., wenn Sie bereits als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin registriert sind) an oder registrieren sich neu. Sofern Sie sich ausschließlich als Fernpilot (und nicht zugleich als UAS-Betreiber) registrieren möchten, überspringen Sie bitte die Schritte 4 und 5 der Registrierung.
  4. Nach Absolvieren des Online-Lehrgangs und der Trainingsprüfung ist – ebenfalls online – eine Multiple Choice Prüfung von 40 Fragen zu absolvieren. Im Anschluss können Sie den Nachweis direkt im LBA-Nutzerkonto herunterladen und speichern bzw. ausdrucken.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 sieht wie folgt aus:

Abbildung eines Fernpiloten-Zeugnis Nachweis Online-Lehrgang Abbildung eines eines "Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs" Quelle: EASA - Europäische Agentur für Flugsicherheit

EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses für den UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 muss der Fernpilot alle der folgenden Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:

  1. Abschluss des EU-Kompetenznachweises A1/A3
  2. Abschluss eines praktischen Selbststudiums (in Deutsch, in Englisch) der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A2
  3. Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF).

Das Fernpiloten-Zeugnis A2 wird vom LBA ausgestellt (Versand als PDF-Datei per E-Mail). Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die PStF.

Hier finden Sie eine Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstellen (PStF).

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sieht wie folgt aus:

Abbildung eines Fernpiloten-Zeugnis Abbildung eines Fernpiloten-Zeugnis Quelle: EASA - Europäische Agentur für Flugsicherheit

STS Ausbildung

Für den UAS-Betrieb nach einem Standardszenario (STS) oder als Grundlagenausbildung in der speziellen Kategorie muss der Fernpilot folgende Ausbildungsschritte absolvieren:

  1. Abschluss des EU-Kompetenznachweises A1/A3
  2. Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF). Erhalt des EU-Fernpiloten-Zeugnisses STS.
  3. Praktische Ausbildung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle (PStF-P). Erhalt der Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien (STS).

Das Fernpiloten-Zeugnis STS wird vom LBA ausgestellt (Versand als PDF-Datei per E-Mail). Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die PStF. Hier finden Sie eine Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstellen (PStF).

Der Akkreditierungsnachweis über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien (STS) wird ausschließlich durch eine vom LBA anerkannte Prüfstelle (PStF-P) ausgestellt. Im LBA-Nutzerkonto wird lediglich das Fernpiloten-Zeugnis STS dargestellt.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis STS sieht wie folgt aus, wenn das Fernpiloten-Zeugnis A2 noch nicht zuvor erworben wurde:



Abbildung Nachweises "Fernpiloten-Zeugnis über Theoriekenntnisse" Nachweis Theoriekenntnisse Abbildung Nachweises "Fernpiloten-Zeugnis über Theoriekenntnisse" Quelle: EASA - Europäische Agentur für Flugsicherheit

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis STS sieht wie folgt aus, wenn das Fernpiloten-Zeugnis A2 zuvor erworben wurde:

Abbildung Nachweises "Fernpiloten-Zeugnis über Theoriekenntnisse" Nachweis Theoriekenntnisse Abbildung Nachweises "Fernpiloten-Zeugnis über Theoriekenntnisse" Quelle: EASA - Europäische Agentur für Flugsicherheit

Für den Akkreditierungsnachweis über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien (STS) wurde nach aktuellem Stand (14.12.2023) kein bestimmtes europäisches Erscheinungsbild festgelegt, d.h. der von einer anerkannten Stelle ausgestellte Nachweis kann vom folgenden Beispiel abweichen:

Abbildung: STS Akkreditierung STS Akkreditierung Abbildung: STS Akkreditierung Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Abbildung: STS Akkreditierung STS Akkreditierung Abbildung: STS Akkreditierung Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Gültigkeit

Die vom LBA ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate (A1/A3, A2, STS) sind 5 Jahre gültig. Wird ein höherwertiger Nachweis erworben, gilt das Ablaufdatum dieses Nachweises für alle auf dem kombinierten Zertifikat abgebildeten Ausprägungen (Symbole A1/A3, A2, STS). Informationen zur Verlängerung von Fernpiloten-Zertifikaten werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Gebühren

Die Ausstellung, Verlängerung und Änderung der Fernpiloten-Nachweise sind gebührenpflichtig.

Die vom LBA ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate (A1/A3, A2, STS) sind 5 Jahre gültig. Wird ein höherwertiger Nachweis erworben, gilt das Ablaufdatum dieses Nachweises für alle auf dem kombinierten Zertifikat abgebildeten Ausprägungen (Symbole A1/A3, A2, STS). Informationen zur Verlängerung von Fernpiloten-Zertifikaten werden rechtzeitig bekanntgegeben.

  • Für die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 werden Gebühren in Höhe von 25,00€ erhoben.
  • Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses A2 für die Betriebskategorie "offen" werden Gebühren in Höhe von 30,00€ erhoben.
  • Für die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses STS für die Betriebskategorie „speziell“ werden Gebühren in Höhe von 30,00€ erhoben.
  • Für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises werden Gebühren in Höhe von 15,00€ erhoben.

Weitere Informationen finden Sie im Gebührenschlüssel des Referates B5.

Fragen und Antworten

Auf der Seite "Fragen und Antworten zu UAS" erhalten Sie die Antworten auf die Fragen zu allen Themengebieten.

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