Luftfahrt-Bundesamt


FAQ
-Betreiberregistrierung (e-ID)

Fragen und Antworten zur Betreiberregistrierung (e-ID)

Wann muss ich mich registrieren?

Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist und es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Richtlinie 2009/48/EG handelt. Das UAS an sich muss nicht registriert werden. Nach der Registrierung finden Sie in Ihrem Nutzerkonto Ihre UAS-Betreibernummer (e-ID), die auf Ihrem UAS anzubringen ist.

Die Registrierung als UAS-Betreiber ist vergleichbar mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr. Das Fahrzeug wird unter einer Nummer (Zulassungskennzeichen) auf den Namen und die Anschrift eines Halters zum Verkehr zugelassen. Über das Zulassungskennzeichen lässt sich auf den Halter schließen. So ähnlich ist es auch bei einem UAS. Über die individuelle Betreiberregistrierungsnummer (e-ID) lässt sich auf den für das UAS Verantwortlichen (den Betreiber = Halter) schließen. 

Abweichend zum Kraftfahrzeug erhalten Sie nur eine Registrierungsnummer, über welche Sie zu identifizieren sind, egal wie viele UAS Sie betreiben. Kraftfahrtzeuge haben dem entgegen jeweils ein individuelles Zulassungskennzeichen.

Als Betreiber werden Sie, wie der Halter eines Kfz, zuerst angesprochen, wenn es Sachverhalte (z.B. Ordnungswidrigkeiten) im Zusammenhang mit Ihrem UAS zu klären gibt, insbesondere, wenn der Fernpilot, der die Drohne fliegt oder flog, nicht Vorort zu ermitteln ist, die e-ID jedoch bekannt ist.

Bitte beachten Sie, Sie sind, wie auch beim Kfz, verpflichtet, Ihre bei der Registrierung angegebenen Betreiberdaten aktuell zu halten!

Sollte bereits eine UAS-Betreiberregistrierung einer juristischen Person vorhanden sein oder eine andere natürliche Person als UAS-Betreiber auftreten, welche eine e-ID am UAS anbringt, müssen Sie sich selbst nicht zusätzlich registrieren.
In diesem Fall nehmen Sie nur die Funktion des Fernpiloten und nicht des UAS-Betreibers ein.

Wo muss ich mich als UAS-Betreiber registrieren?

Was kostet die Registrierung als UAS-Betreiber?

Nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) werden folgende Gebühren für die Betreiberregistrierung erhoben:

  • natürliche Personen 20,00 €
  • juristische Personen 50,00 €

Welche Versicherung benötige ich?

Der Betreiber ist nach § 43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Betrieb eines UAS ohne Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ein gültiger Versicherungsnachweis ist während des UAS-Betriebs mitzuführen.

Sollte jemand anderes das UAS als Fernpilot unter Ihrer UAS-Betreibernummer nutzen, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob auch dann ein Versicherungsschutz besteht.

Wie registriere ich mich als juristische Person als UAS-Betreiber? Was ist bei deren Registrierung zu beachten?

Definition:

Juristische Personen sind juristische Personen des Privatrechts und solche des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des Privatrechts können ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein Register, (z. B. das Vereinsregister) oder das Konzessionssystem (z. B. für die Stiftung), das den Erwerb der Rechtsfähigkeit von einer staatlichen Verleihung abhängig macht, vornehmen.  Beispiele juristischer Personen des Privatrechts sind: Verein; Stiftung des Privatrechts; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Aktiengesellschaft; eingetragene Genossenschaft.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen durch Hoheitsakt (Gesetz); es handelt sich namentlich um Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

So verschieden die juristischen Personen sind, so vielfältig sind die Nachweise, die das Bestehen einer juristischen Person nachweisen.

Im Zuge der Betreiberregistrierung bitten wir Sie Dokumente hochzuladen, die das Bestehen einer juristischen Person glaubhaft machen (z.B. Auszug aus dem Melderegister, Stiftungsurkunde, Handelsregisterauszug, …).

Für juristische Personen des öffentlichen Rechts existieren solche Nachweise in der Regel nicht. Laden Sie stattdessen ein Schreiben auf Ihrem Briefpapier während der Registrierung herauf, in dem Sie um Registrierung bitten. Unterschrieben sollte es von einer Person sein, die wir im Internet leicht als zur Organisation gehörend recherchieren können (z.B. der Bürgermeister oder Rektor einer Universität).

 

Verwechseln sie bitte den Begriff juristische Personen nicht mit einer gewerblichen Tätigkeit. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können gewerblich tätig sein. Die gewerbliche Tätigkeit hat nichts mit der hier erforderlichen Einordnung bei der Registrierung als Betreiber zu tun.
 

Grundsätzlich gilt für alle Registrierungen von juristischen Personen (Organisationen): 

Die Registrierung darf nur von Angehörigen der Organisation vorgenommen werden, die zu solchen Handlungen ermächtigt sind. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Leitung dieser Organisation von einer solchen Betreiberregistrierung Kenntnis hat und bei Bedarf veranlasst, dass die Daten im Benutzerkonto bei  Änderungen aktualisiert werden.

Unternehmensformen

Unternehmen in privatrechtlicher Form:ArtNachweis
EinzelunternehmenNatürliche PersonPersonalausweis/Reisepass
Eigetragener KaufmannNatürliche PersonPersonalausweis/Reisepass
Gesellschaftsunternehmen:ArtNachweisUnternehmensID:
Handelsgesellschaften:
PersonenhandelsgesellschaftenKG
OHG
Gesellschaftervertrag/
Handelsregister Auszug A
Steuernummer/ Ust.ID
KapitalgesellschaftenAG (Sonderform SE)
KGaA,
GmbH/ UG
Handelsregister Auszug BSteuernummer/ Ust.ID
MischgesellschaftenGmbH & Co.KG
AG & Co. KG
Gesellschaftervertrag/
Handelsregister Auszug B
Steuernummer/ Ust.ID
Partnergesellschaften:PartGGesellschaftervertragSteuernummer/ Ust.ID
BGB Gesellschaften:GbRGesellschaftervertragSteuernummer/ Ust.ID
Genossenschaften:Auszug aus dem GenossenschaftsregisterSteuernummer/ Ust.ID
Unternehmen in öffentlich- rechtlicherForm:ArtNachweisUnternehmensID:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts:
GebietskörperschaftenBund
Länder
Kommunen
Schreiben mit zugehörigem Briefkopf, in dem Sie um
Registrierung bitten, unterschrieben von
Organisationsleitender/ Amtsleitender Person (leicht
ermittelbar bzw. im Internet ausgewiesen)
Steuernummer// Ust.ID
oder Zugehörigkeit zum
Haushalt (Bund, Land oder
Kommune eintragen)
PersonalkörperschaftenBerufskammern
Handwerkskammern
Rechtsanwaltkammern
Steuernummer/ Ust.ID
RealkörperschaftenIndustrie- und Handelskammern (IHK)Steuernummer/ Ust.ID
VerbandskörperschaftenSparkassenverbändeSteuernummer/ Ust.ID
Anstalten: (rechtsfähig)Rundfunkanstalten
Öffentliche Sparkassen
Bundesinstitut für Risikobewerung
Schreiben mit zugehörigem Briefkopf, in dem Sie um
Registrierung bitten, unterschrieben von
Organisationsleitender/ Amtsleitender Person (leicht
ermittelbar bzw. im Internet ausgewiesen)
Steuernummer/ Ust.ID
Anstalten: (nichts rechtsfähig)Schulen/ Universitäten/ Hochschulen
Justizvollzugsanstalten
Bundeszentrale für politische Bildung
Technisches Hilfswerk (THW)
Registrierung der zugehörigen Körperschaft nutzen oder als
natürliche Person registrieren
Steuernummer/ Ust.ID
Stiftungen:
(mit Handelsgewerbe)
Stiftungsurkunde oder HandelsregisterauszugSteuernummer/ Ust.ID
Stiftungen:
(ohne Handelsgewerbe)
StiftungsurkundeSteuernummer/ Ust.ID
Vereine:
(mit Handelsgewerbe)
Vereinsregisterauszug oder HandelsregisterauszugSteuernummer/ Ust.ID
Vereine:
(Ohne Handelsgewerbe)
VereinsregisterauszugSteuernummer/ Ust.ID
JagdgenossenschaftenSatzungJagdgenossenschaft Bundesland X

Was muss ich bei der Betreiberregistrierung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hochladen?

Betreiberregistrierung von Behörden, Gebietskörperschaften usw., die keinen Handelsregisterauszug oder ähnliche Dokumente zur Identifizierung besitzen, können ein offizielles Schreiben einer berechtigen Person hochladen, anhand welchem wir sie identifizieren können. Die dazu befugte Person sollte über das Internet zuzuordnen sein.

Von der Haftpflichtversicherungspflicht befreit sind gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz Bund und Länder. Tragen Sie, wenn Sie unter diese Befreiung fallen, statt der Versicherungsnummer im entsprechenden Feld für die Angabe der Versicherung „Selbstversicherer Bund“ bzw. „… Land“ ein.

Woher bekomme ich eine elektronische Registrierungsnummer?

Eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID) erhält jeder UAS-Betreiber nach seiner Registrierung als Betreiber. Die e-ID kann verglichen werden mit dem Kfz-Kennzeichen, wobei im Gegensatz zum Kfz mehrere UAS unter derselben e-ID betrieben werden dürfen.

Nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifizierte Drohnen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 250 g müssen über eine Funktion der direkten Fernidentifizierung verfügen, hiervon ausgenommen sind Drohnen der Klasse C4 und privat hergestellte UAS. Die e-ID ist sowohl physisch an der Drohne anzubringen, als auch in das Fernidentifizierungssystem, sofern vorhanden, zu laden. Die Fernidentifizierung ermöglicht es, den Betreiber der Drohne auch im Fluge zu identifizieren.

Wie ist die e-ID (= Registriernummer) zu verwenden?

Das festgelegte und innerhalb der gesamten EU vorgeschriebene Format der e-ID ist:

DEU87astrdge12kc-xyz

DEU steht für eine Registrierung in der Bundesrepublik Deutschland. Die folgenden 13 Stellen sind eine zufällig erstellte Registrierungsnummer, wobei die letzte Stelle dieser Nummer („c“) eine Kontrollziffer ist. „xyz“ hat die Funktion einer PIN. Die Berechnung der Kontrollziffer erfolgt unter der Einbeziehung dieser PIN. Um sicherzustellen, dass niemand Ihre Registrierungsnummer unberechtigt verwendet, müssen Sie die PIN unbedingt geheim halten! Entsprechend wird auf der Drohne nur die Kennung „DEU87astrdge12kc“ angebracht!

Die PIN werden Sie benötigen, wenn es demnächst Drohnen gibt, die nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifiziert sind. Diese strahlen die Registrierung elektronisch ab. Daher kommt im Übrigen auch die Bezeichnung e-ID!  Zur Eingabe der Registrierungsnummer werden Sie die Registrierungsnummer mit der PIN benötigen. Die Abstrahlung der Registrierungsnummer erfolgt selbstverständlich ohne die PIN. So ist sichergestellt, dass Ihre e-ID nicht durch Unbekannte aufgefangen werden kann und diese dann mit Ihrer e-ID fliegen – sofern denen  Ihre persönliche PIN nicht bekannt ist.

Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meinem UAS anbringen?

Gemäß den EU-Regularien ist keine Feuerfestigkeit der Beschriftung, somit kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde. Drohnen sind keine im Original existierenden Flugmodelle!

Achtung!

Auch wenn die e-ID in die Fernidentifikationsfunktion des UAS eingegeben wurde, muss diese zusätzlich auch physisch am UAS selbst angebracht sein.

Darf ich die Betreiberregistriernummer auch als QR Code auf meinem UAS anbringen?

Ja, die Betreiberregistrierung darf auch als QR-Code angebracht sein. Der Code muss in einer Größe aufgebracht werden, die das Lesen des Codes ohne Schwierigkeiten ermöglicht.

Warum kann ich meine Registrierungsnummer (e-ID) im Benutzerkonto nicht sehen?

Die e-ID ist im Benutzerkonto nur sichtbar, wenn alle Felder der Maske ausgefüllt sind. Überprüfen Sie insbesondere, ob Sie eine Versicherungsnummer angegeben haben!

Kann ich meine Betreiberregistrierung löschen?

Sie können in Ihrem Benutzerkonto Ihre Betreiberregistrierung löschen!

Eine Löschung  Ihrer Registrierung bewirkt, dass Ihre Daten systemseitig als inaktiv gekennzeichnet werden, bevor sie bei Erreichen der gesetzlichen Löschfristen gemäß Datenschutzgesetz endgültig gelöscht werden.

Mein UAS ("Drohne") wiegt weniger als 250 g, hat aber eine Kamera. Muss ich mich als UAS-Betreiber registrieren und einen EU-Kompetenznachweis haben?

Eine Registrierung als UAS-Betreiber („Halter“) ist notwendig. Es muss jedoch keine Prüfung zum EU-Kompetenznachweis absolviert werden. Sie müssen jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten. Es ist daher empfehlenswert, das von uns kostenfrei zur Verfügung gestellte Lehrmaterial zu studieren, um die Grundlagen für den Betrieb von UAS in der offenen Kategorie zu erlernen.

Sie finden das Lehrmaterial unter dem nachfolgenden Link unter „Onlinekurs“:

https://lba-openuav.de/

Ich habe mir eine neue Drohne gekauft. Benötige ich für diese eine neue e-ID?

Wenn Sie bereits als UAS-Betreiber registriert sind und eine e-ID erhalten haben, gilt diese für alle UAS, die Sie betreiben, bzw. deren „Halter“ Sie sind. Sie benötigen keine neue e-ID.

Ich ziehe ins Ausland um! Kann ich meine Betreiberregistrierung mitnehmen?

Sofern Sie ins EU-Ausland umziehen, müssen Sie zuerst Ihre Betreiberregistrierung in Deutschland löschen und sich im EU-Land, in dem Sie dann wohnen, neu registrieren. Gemäß der Verordnung (EU) 2019/947 müssen sich Betreiber in dem Land registrieren, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Ziehen Betreiber ins Non-EU-Ausland können sie ihre Betreiberregistrierung beibehalten und bei Besuchen innerhalb der EU nutzen. Ihre Registrierungsdaten müssen Sie natürlich auf die neue Adresse aktualisieren. Das gilt im Übrigen nicht für Norwegen, Lichtenstein, Island und die Schweiz, die diesbezüglich wie EU-Inland behandelt werden.

(Stand: 14.12.2023)

Was ist der Unterschied zwischen einer e-ID und der Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten?

Eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID) erhält jeder UAS-Betreiber nach seiner Registrierung als Betreiber. Die e-ID kann verglichen werden mit dem Kfz-Kennzeichen, wobei im Gegensatz zum Kfz mehrere UAS unter derselben e-ID betrieben werden dürfen. Über die individuelle Betreiberregistrierungsnummer lässt sich auf den für das UAS Verantwortlichen (den Betreiber = Halter) schließen. Die e-ID ist sowohl physisch an der Drohne anzubringen, als auch in das Fernidentifizierungssystem, sofern vorhanden, zu laden.

Die Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten, auch Remote-Pilot-ID genannt, ist dagegen Ihre persönliche Identifikationsnummer als Fernpilot und ist während des Betriebes eines UAS in Form des Kompetenznachweises mit sich zu führen.

Wie lautet mein Benutzername?

Bei ihrem Benutzernamen handelt es sich um die Mailadresse, mit der Sie sich bei uns registriert haben bzw. die Mailadresse mit der Sie vom Modelflugverein registriert worden sind.

(Stand: 14.12.2023)

Wie kann ich meinen Benutzernamen/ meine Mailadresse ändern?

Schreiben Sie uns hierzu eine kurze E-Mail an uas@lba.de. Wir senden Ihnen im Anschluss den Antrag auf Datenänderung zu.

(Stand: 14.12.2023)

Welche E-Mail-Adresse muss ich bei der Registrierung hinterlegen?

Sie wollen sich für den Kompetenznachweis A1/A3 registrieren, weil Sie das Zertifikat für die Arbeit benötigen? Bitte geben Sie in diesem Fall trotzdem ihre persönliche E-Mail-Adresse bei der Registrierung an und nicht ihre dienstliche.

Die abgelegten Kompetenznachweise beschränken sich nämlich nicht auf ihre dienstliche Tätigkeit, sondern kann auch im privaten Bereich genutzt werden.

Durch die Registrierung mit ihrer privaten Mailadresse wird verhindert, dass Sie nach einem möglichen Ausscheiden aus dem Unternehmen keinen Zugriff mehr auf ihr Benutzerkonto haben.

(Stand: 14.12.2023)

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