Light UAS Operator Certificate (LUC)
Ein LUC stellt eine Genehmigung für den UAS Betrieb in der speziellen Kategorie dar. Anforderungen zur Erteilung eines LUC sind deutlich umfangreicher im Vergleich zu einer Betriebsgenehmigung und umfassen den Anhang der DVO(EU)2019/947. Grundsätzlich muss ein LUC Betreiber ein Managementsystem erstellen und beschreiben, welches alle UAS Aktivitäten des UAS Betreibers umfasst. Ein wesentlicher Unterschied zu einer Betriebsgenehmigung besteht durch die Privilegien/Rechte im Rahmen eines LUC. Die Erteilung von Privilegien/Rechten erfolgt schrittweise und basiert auf Grundlage der Reife (engl. Maturity) des UAS Betreibers. Ein grundlegendes Privileg/Recht im Rahmen eines LUC umfasst einen UAS Betrieb dessen Umfang auf einer Betriebsgenehmigung beruht. Erst im Anschluss kann der Privilegienumfang sukzessive erweitert werden.
Kontaktieren Sie uns vor der Beantragung Ihres LUC, so dass wir Ihnen weitere Informationen zielgerichtet erläutern können.
Zuständigkeit
Für die Erteilung eine LUC ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Informationsmaterial
Sämtliche Dokumente, welche Sie, als UAS-Betreiber, in der Antragstellung und Beschreibung des eigenen Betriebs unterstützen sollen finden Sie auf der Seite Informationsmaterial.
Formulare für den Antrag auf LUC
Sämtliche Formulare, welche Sie, als UAS-Betreiber, in der Antragstellung nutzen sollen finden Sie auf der Seite Formulare.
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