Luftfahrt-Bundesamt

Betriebsgenehmigungen

Die Zuordnungen eines UAS Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien erfolgt, sobald eine Betriebsbedingung der Betriebskategorie „offen“ gemäß Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 nicht eingehalten wird. Vor Aufnahme des Betriebs in den Betriebskategorien „speziell“ und „zulassungspflichtig“ ist eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einzuholen. Die zulassungspflichtige Kategorie wird hier nicht weiter betrachtet, da Genehmigungen in dieser Kategorie aufgrund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen derzeit noch nicht möglich sind. Genehmigungen in der Kategorie „speziell“ erfolgen gemäß Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

Zuständigkeit

Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie „speziell“ ist die Luftfahrtbehörde des Landes zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem Sitz des Antragstellers. 

Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer übernimmt das LBA den Antrag:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Damit ist das Luftfahrt-Bundesamt für Antragsteller aus den obigen Bundesländern direkt zuständig. Dies ist unabhängig vom Betriebsort.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit eines Antrages variiert je nach Umfang und Qualität der eingereichten Dokumente.

Hinweise zum Stellen von Anträgen

Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Verlängerungen nur an bestehenden (noch gültigen) Betriebsgenehmigungen vorgenommen werden können.
Falls Ihre Betriebsgenehmigung nicht mehr gültig ist, müssen Sie eine neue Betriebsgenhmigung (Antrag auf Erstgenehmigung) beantragen.

Antrag auf Erstgenehmigung

Achtung!

Aufgrund der extrem hohen Anzahl an neuen Erstanträgen auf Betriebsgenehmigungen innerhalb der letzten Monate haben wir aktuell einen Rückstau abzuarbeiten. Die aktuelle Wartezeit beträgt ungefähr zwölf Wochen für Erstanträge.

Änderungen bestehender Betriebsgenehmigungen sind davon nicht betroffen.

Antrag auf Änderung

Der Antrag auf Änderung einer bestehenden Betriebsgenehmigung ist mindestens vier Wochen (20 Werktage) vor dem geplanten Betrieb einzureichen.

Antrag auf Verlängerung

Der Antrag auf Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung ist frühestens zwölf Wochen (60 Werktage) vor deren Ablauf, spätestens jedoch sechs Wochen (30 Werktage) vor Ablauf der Gültigkeit beim LBA zu stellen.

Bitte berücksichtigen Sie die angegebenen Zeiten großzügig bei der Antragstellung.

Informationen zum grenzübergreifenden Betrieb oder Betrieb außerhalb des Eintragungsstaats

Gemäß Artikel 13 Absatz (2) der DVO (EU) 2019/947 gilt für grenzübergreifende Gebiete folgendes:

Nach Erhalt der Bestätigung des beantragten Betriebs von der zuständigen ausländischen Behörde des Mitgliedsstaats gegenüber dem UAS-Betreiber für den beabsichtigten Betrieb am beabsichtigten Ort, ist sicherzustellen, dass auch der zuständigen deutschen Behörde (zuständige Behörde im Eintragungsmitgliedstaats) die erhaltene Bestätigung des Antrags vorliegt. Andernfalls ist die Bestätigung unverzüglich bei der zuständigen deutschen Behörde (zuständige Behörde im Eintragungsmitgliedstaats) einzureichen, damit diese den beabsichtigen Betrieb in die erteilte Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 aufnimmt.

Hinweis:

Wir möchten Sie darauf hinweisen Ihrer Pflicht als UAS-Betreiber nachzukommen und das Vorliegen der Bestätigung bei Ihrer zuständigen deutschen Behörde (zuständige Behörde im Eintragungsmitgliedstaats) sicherzustellen:

Reichen Sie hierzu die erhaltene Bestätigung, ein entsprechend ausgefülltes Antragsformular und Ihre angepassten Dokumente bei der zuständigen deutschen Behörde (zuständige Behörde im Eintragungsmitgliedstaats) ein.
Achten Sie darauf im Antragsformular entsprechend den Punkt "Änderung einer bestehenden Betriebsgenehmigung aufgrund eines grenzüberschreitenden Betriebs in einem anderen EU-Mitgliedsstaat" anzukreuzen.

Informationen zum Prozess der Betriebsgenehmigung

Sämtliche Dokumente, welche Sie, als Betreiber von UAS, in der Antragstellung und Beschreibung des eigenen Betriebs unterstützen sollen finden Sie auf der Seite Informationsmaterial.

Formulare für den Antrag auf Betriebsgenehmigung

Sämtliche Formulare, welche Sie, als Betreiber von UAS, in der Antragstellung nutzen sollen finden Sie auf der Seite Formulare.

Gebührenschlüssel

Gebührenschlüssel des Referats B5 - Unbemannte Luftfahrtsysteme

Rechtliche Informationen

Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems UAS

EASA publishes AMC for “enhanced containment” provisions

Luftverkehrs-Ordnung

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