Luftfahrt-Bundesamt

Einordnung des UAS-Betriebes nach aktuellem Recht

Die neue EU-Vorschrift DVO (EU) 2019/947 unterteilt den UAS-Betrieb in drei Kategorien, offen, speziell und zulassungspflichtig. Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos bzw. des maximal möglichen Personenschadens.

Ein UAS-Betrieb in der offenen Kategorie stellt das geringste Betriebsrisiko dar, ist frei für jeden und kann unter Einhaltung der (in der DVO (EU) 2019/947 Artikel 4 sowie ANNEX TO IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2019/947 - PART A beschriebenen) Regeln ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden.

Zur Einordnung Ihres Betriebs empfehlen wir Ihnen das folgende, zweiteilige Flussdiagramm zu nutzen:

Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails LBA-V3.6 auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024) Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails LBA-V3.6 auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024)

Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024) Vollständige Risikobewertung nach den Betriebsdetails auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024)

Bei der Einhaltung der Geographischen Gebiete nach §21h der LuftVO empfehlen wir Ihnen die Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul) zu nutzen.

Digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul)

Einordnung des UAS-Betriebes nach aktuellem Recht (PDF)

Der EASA bekannte C-klassifizierte UAS

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