Rechtliche Grundlagen
Auf dieser Internetseite finden Sie sämtliche rechtliche Grundlagen, die für den UAS-Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland gelten.
Nachfolgend sind die europäischen und nationale Regularien kurz erläutert und als Link oder Dokument zum Herunterladen angefügt.
Europäische Regulatorien
Für den Betrieb von UAS gelten seit dem 31.12.2020 neue EU-Vorschriften, DVO (EU) 2019/947 und DVO (EU) 2019/945.
Zu den europäischen Regulatorien
Verordnung (EU) 2018/1139 (Deutsch)
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (Deutsch)
Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (Deutsch)
Easy Access Rules for unmanned Aircraft Systems UAS (Englisch)
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Nationale Regulatorien
Neben den zuvor genannten EU-weiten Regularien existieren zusätzlich nationale Gesetze, die beachtet werden müssen. Diese nationalen Regelungen schränken zum Beispiel den UAS-Betrieb in der Nähe von Flughäfen oder kritischer Infrastruktur ein. Die Regelungen für den UAS-Betrieb sind im Abschnitt 5a der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) festgelegt.
Um den Übergang und die Anwendung der neuen Regularien zu realisieren, existieren Erlasse und Allgemeinverfügungen für den Betrieb von Bestandsdrohnen. Diese finden Sie unter Nationale Regularien, sowie im Archiv unseres Newsletter.
Die nationalen Regularien stehen nur in Deutsch zur Verfügung.
Zu den nationalen Regulatorien
Luftverkehrs-Ordnung
Luftverkehrsgesetz
Allgemeinverfügung Rehkitzrettung (gültig bis 19.11.2024)
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Meldung von Störungen / sicherheitsrelevanten Ereignissen / Unfällen
Sämtliche Störung und sicherheitsrelevante Ereignisse / Störungen des Betriebses müssen gemäß der Verordnung (EU) 376/2014 unverzüglich, spätestens jedoch nach 72 Stunden den entsprechenden Stellen gemeldet werden.
Zu der Verordnung (EU) 376/2014
Verordnung (EU) 376/2014 (Deutsch)
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