Meldung von Ereignissen
Meldung von Störungen / sicherheitsrelevanter Ereignissen / Unfällen mit UAS
Pflichtmeldungen und freiwillige Meldungen sollten unverzüglich direkt bei der BFU oder über das elektronische Meldeverfahren zur europaweiten Meldung von Ereignissen vorgenommen werden.
Aktuell ist das europäische Meldesystem und darauf aufbauend das deutsche Meldesystem verschiedenen Änderungen unterworfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Rundschreiben-Webseite. Das grundsätzliche Vorgehen und die Eingabe einer Meldung sind im Rundschreiben B33-2021-01 beschrieben.
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