Allgemeine Informationen
Mit Gültigkeitsbeginn der neuen EU-Vorschriften, DVO (EU) 2019/947 und DVO (EU) 2019/945) zum 31.12.2020 müssen Betreiber eines unbemannten Luftfahrtzeugsystems (UAS) bestimmte Regeln beachten, um sich nicht ordnungswidrig zu verhalten oder strafbar zu machen.
Begriffsdefinition
Als "unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (UAS) gelten ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie die
Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Der Begriff "unbemanntes Luftfahrzeug" schließt sämtliche ferngesteuerte Flugmodelle ein.
Weiterführende Informationen zu den folgenden Aspekten finden Sie auf den entprechenden Unterseiten:
Einordnung des Flugbetriebs
Finden Sie heraus, in welche Betriebskategorie Ihr UAS-Betrieb eingeordnet wird.
Rechtliche Grundlagen
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