Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeine Informationen

Mit Gültigkeitsbeginn der neuen EU-Vorschriften, DVO (EU) 2019/947 und DVO (EU) 2019/945) zum 31.12.2020 müssen Betreiber eines unbemannten Luftfahrtzeugsystems (UAS) bestimmte Regeln beachten, um sich nicht ordnungswidrig zu verhalten oder strafbar zu machen.

Begriffsdefinition

Als "unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (UAS) gelten ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie die
Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Der Begriff "unbemanntes Luftfahrzeug" schließt sämtliche ferngesteuerte Flugmodelle ein.

Weiterführende Informationen zu den folgenden Aspekten finden Sie auf den entprechenden Unterseiten:

Einordnung des Flugbetriebs

Finden Sie heraus, in welche Betriebskategorie Ihr UAS-Betrieb eingeordnet wird.

Rechtliche Grundlagen

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Kontakt

Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt
Referat B5
38144 Braunschweig
E-Mail: uas@lba.de

Fragen und Antworten zu Drohnen

(bitte vordringlich Mail nutzen):
Montag, Mittwoch, Donnerstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonnummer: 0531 2355-3580

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