Allgemeine Informationen
Mit Gültigkeitsbeginn der neuen EU-Vorschriften (VO (EU) 2019/947 und VO (EU) 2019/945) zum 31.12.2020 müssen Betreiber eines UAS bestimmte Regeln beachten, um sich nicht ordnungswidrig zu verhalten oder strafbar zu machen.
Finden Sie heraus, in welcher Kategorie Sie fliegen können:
Meldung von Unfällen/sicherheitsrelevanter Ereignissen mit UAS
Pflichtmeldungen und freiwillige Meldungen können über das elektronische Meldeverfahren zur europaweiten Meldung von Ereignissen vorgenommen werden.
Aktuell ist das europäische Meldesystem und darauf aufbauend das deutsche Meldesystem verschiedenen Änderungen unterworfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Rundschreiben-Webseite. Das grundsätzliche Vorgehen und die Eingabe einer Meldung sind im Rundschreiben B33-2021-01 beschrieben.
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