Unbemannte Luftfahrtsysteme
Das Referat B5 des Luftfahrt-Bundesamtes ist zuständig für folgende Aufgaben im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS):
- Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten
- Erteilung und Verlängerung von Bescheinigungen und Zeugnissen für Fernpiloten
- Anerkennung und Überwachung von anerkannten Stellen und benannten Stellen
- Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Betreiber unbemannter Luftfahrtsysteme
- Entgegennahme und Prüfung von Betriebserklärungen deutscher Betreiber
- Genehmigung und Überwachung von UAS-Betreibern mit einem LUC
- Prüfung von Betriebsgenehmigungen, -erlaubnissen und -erklärungen von EU-ausländischen UAS-Betreibern für den Betrieb in Deutschland
- Notifizierung von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen an die Bundesnetzagentur
- Registrierung von Betreibern unbemannter Luftfahrtsysteme in der offenen und der speziellen Kategorie
- Anerkennung von UAS-Betreiberzeugnissen und -Fernpilotenzeugnissen aus Drittstaaten
- Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der "zulassungspflichtigen" Kategorie
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