Verfahrensänderung für Antrag auf Fluggenehmigung
Das Verfahren für die Beantragung von Fluggenehmigungen (Permit to Fly) ist geändert worden. Alle notwendingen Informationen stellt die Verkehrszulassung des Luftfahrt-Bundesamtes auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) wird erteilt, wenn das Luftfahrzeug einschlägigen Lufttüchtigkeitsanforderungen nicht genügt oder bisher nicht nachweislich genügt hat, um den Betrieb eines Luftfahrzeuges ohne gültiges Standard- oder eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis zu ermöglichen. Sie wird nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1702/2003 Teil 21 Unterabschnitt P für die unter 21A.701 aufgeführten Zwecke erteilt.
