Presseinformation 06/2009 vom 04. Mai 2009
Neue Betriebsgenehmigung für Blue Wings
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat heute der deutschen Fluggesellschaft Blue Wings AG mit Sitz in Bocholt nach einem umfassenden Prüfverfahren die Betriebsgenehmigung als Luftfahrtunternehmen wieder erteilt. Blue Wings konnte dem LBA die gesetzlichen Anforderungen nachweisen, die von gewerblichen Luftfahrtunternehmen laut Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 laufend zu erbringen sind.
Blue Wings ist damit ab sofort wieder berechtigt, Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Verkehr mit sieben Flugzeugen des Typs Airbus A 320 zu befördern.
Zuvor hatte das Luftfahrt-Bundesamt die bis Ende März 2009 befristete Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen Blue Wings nicht verlängert.
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