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Ihre Rechte als Fluggast

Für die meisten Menschen gehören Flugreisen bei weitem nicht zum Alltag. Bereits bei der Buchung von Flugreisen ist ein hohes Maß an Transparenz bei der Angabe von Preisen wichtig. Wenn sich ein Flug verspätet, gestrichen oder überbucht wird, benötigt ein Fluggast Hilfe, damit die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden. Und wenn die Reisenden überdies noch in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, dann benötigen sie für ihre Reise mit dem Flugzeug in vielen Fällen noch weitergehende Hilfestellungen.

Um diese Hilfe zu gewährleisten, haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf Bestimmungen über die Rechte der Fluggäste geeinigt sowie offizielle Durchsetzungsstellen eingerichtet.

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle sowohl für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als auch nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt. Darüber hinaus überwacht das Luftfahrt-Bundesamt die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr 1008/2008, wonach neben dem Endpreis eines Flugtickets auch Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte gesondert auszuweisen sind. Somit soll verhindert werden, dass sich Verstöße gegen die genannten Verordnungen in Zukunft wiederholen.

Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Anzeigen von vermeintlichen Verstößen gegen die oben genannten Verordnungen entgegen und kann nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenüber den Unternehmen verfolgen.

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen oder sonstiger Schadensersatz, obliegt dem Luftfahrt-Bundesamt jedoch nicht. Etwaige Ansprüche sind durch den Fluggast eigenständig durchzusetzen.

Stand: 04.11.2010

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