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Flüge durch Vulkanasche: Zusätzliche Instandhaltung

Aufgrund neuer Erkenntnisse hat das Luftfahrt-Bundesamt eine 3. Revision der Bekanntmachung für die Durchführung von zusätzlichen Instandhaltungsmaßnahmen bei Flügen durch geringfügig mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume veröffentlicht.

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Meldung von Störungen, sowie Störungen durch Vulkanasche

Störungen oder abnormale Beschädigungen an Luftfahrzeugen, die durch Vulkanasche entstanden sein könnten, müssen über das Störungsmeldesystem des LBA gemeldet werden. Grundsätzlich ergibt sich nach den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften für verschiedene Ereignisse, Störungen oder Unfälle an bzw. mit Luftfahrzeugen die Verpflichtung, diese an das LBA zu melden.

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Aschewolke: Ihre Rechte als Fluggast

im neuen Fenster: Anzeigetafel Flughafen und Fluggastrechte. Quelle: LBA

Hier finden Sie Informationen des LBA zu den Fluggastrechten in der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Aschewolke und den damit einhergehenden Luftraumsperrungen.

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Informationen zur Zulassung zum Bekannten Versender

Hier finden Sie erste Informationen zur behördlichen Zulassung zum Bekannten Versender sowie zur anstehenden Übergangsphase.



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Lufttüchtigkeitsanweisungen

Lufttüchtigkeitsanweisungen. Quelle: LBA

Das Luftfahrt-Bundesamt stellt zur Information alle aktuellen Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA) im Internet zur Verfügung. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.

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