EU-Verordnung regelt Anforderungen an Piloten
Im Amtsblatt der Europäischen Union ist am 25. November 2011 die Verordnung (
EU)
Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (
EG)
Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht worden. Die Regeln gelten ab dem 8. April 2012.
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Nur ACC3 darf Fracht aus Drittstaaten in die EU einfliegen
Ab dem
01.02.2012 muss jedes Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Flughafen in einem Drittstaat zwecks Transfer, Transit oder Entladen an einen unter die Bestimmungen der Verordnung (
EG)
Nr. 300/2008 fallenden Flughafen befördert, durch die zuständige Behörde als
ACC3 (Air Cargo/Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport) benannt worden sein.
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Ihre Rechte als Fluggast
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten als Fluggast bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung, den Rechten von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sowie zur Preistransparenz von Flugtickets.
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Meldung von Störungen
Störungen an Luftfahrzeugen müssen über das Störungsmeldesystem des LBA gemeldet werden. Hierzu zählen unter anderem auch Vorfälle, die durch den Betrieb in einem mit Vulkanasche kontaminierten Luftraum entstanden sein könnten.
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ACAM - Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring
Seit August 2008 führt das LBA im Rahmen seiner Verpflichtung hinsichtlich der Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit sogenannte
ACAM-Überprüfungen an deutschen Luftfahrzeugen durch.
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Lufttüchtigkeitsanweisungen
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt zur Information alle aktuellen Lufttüchtigkeitsanweisungen (
LTA) im Internet zur Verfügung. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (
NfL) veröffentlicht.
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