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Was ist Gefahrgut im Passagiergepäck?

Im Luftverkehr können viele Gegenstände aus dem normalen, täglichen Alltag zu einer derartigen Gefahr werden, dass sie an Bord eines Luftfahrzeuges weder im Handgepäck noch im Reisegepäck zugelassen sind.

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tieren und anderen Sachen ausgehen können.

Die folgenden Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck mitgeführt werden:

  • Explosivstoffe einschließlich aller Arten von Munition. Vor allem die Problematik Feuerwerkskörper besteht nicht nur zum Jahreswechsel. Feuerwerkskörper jeglicher Art (wie zum Beispiel Raketen / Böller / Wunderkerzen usw.) dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen beziehungsweise. befördert werden
  • Komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase (zum Beispiel Campinggas-Kartuschen)
  • Entzündbare Feststoffe und entzündliche Flüssigkeiten einschließlich selbstentzündlicher oder wasserreaktiver Stoffe (zum Beispiel Farben, Lacke, Verdünner, Streichhölzer)
  • Reiner Alkohol
  • Giftstoffe und infektiöse Stoffe
  • Oxidierende Stoffe und Peroxide (zum Beispiel Bleichstoffe)
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe (zum Beispiel Nassbatterien, Quecksilber, auch als Bestandteil von Instrumenten, Gerät)
  • Umweltgefährdende Stoffe

Dinge, die im Passagiergepäck mitgeführt werden dürfen - unabhängig von den Zollvorschriften:

  • Alkoholische Getränke, wenn in Einzelhandelsverpackungen, mit mehr als 24 Vol. % aber nicht mehr als 70 Vol. % Alkohol, in Behältern von weniger als 5 Litern. Pro Person darf eine Nettomenge von maximal 5 Litern mitgeführt werden.

Raucherutensilien:

  • Raucherutensilien, wie Sicherheitsstreichhölzer oder ein Feuerzeug mit Brennstoff-Flüssiggas, die vollständig in Feststoff absorbiert, für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und am eigenen Körper mitgeführt werden, sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Feuerzeuge mit Behältern mit nicht aufgesaugtem flüssigen Brennstoff (außer Feuerzeugen mit verflüssigtem Gas), Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen - weder am eigenen Leib mitgeführt oder als aufgegebenes Gepäck noch Handgepäck. Ebenso nicht erlaubt sind sogenannte Zippo-Feuerzeuge.

Da Ausnahmen immer wieder die Regel bestätigen, sollten Sie bei den nachfolgend aufgezeigten Produkten mit Ihrem Luftfahrtunternehmen Kontakt aufnehmen:

  • Kleine Kohlendioxid Patronen
  • Kleine Zylinder mit gasförmigem Sauerstoff oder Luft für medizinische Zwecke (max. 2. Liter/200 bar).
  • Trockeneis, jedoch nicht mehr als 2,5 Kilogramm pro Passagier
  • Jagd- und Sportwaffen und deren Munition
  • Andere aus medizinischen Gründen notwendige Artikel

Rechtliche Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter im Passagiergepäck:

  • Luftverkehrsgesetz
  • Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Gefahrgut-Gesetz
  • International geltende Gefahrgutvorschriften (ICAO, IATA)
  • Nachrichten für Luftfahrer

In den international geltenden Gefahrgutvorschriften steht neben vielen wichtigen Hinweisen zum Transport gefährlicher Güter im Flugzeug auch, dass eine Luftverkehrsgesellschaft die sogenannte Gefahrgutinformationen für die Passagiere bereithalten muss. Die Gefahrgutinformation ist im Flugschein und an der Check-In Position zu finden.

Was passiert, wenn trotzdem Dinge im Hand- und/oder Reisegepäck mitgeführt werden, die nicht zugelassen sind?

Dann begehen Sie entweder nach § 58 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Ordnungswidrigkeit oder nach § 60 LuftVG eine Straftat. In jedem Fall: kostet es sehr viel Geld!

Also, bevor es in den Urlaub geht:

Bitte lesen Sie die Gefahrgutinformationen im Flugschein nach oder fragen Sie rechtzeitig Ihre Luftverkehrsgesellschaft.

Sie finden alle Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern im Hand- und Passagiergepäck auch bei der IATA unter www.iata.org bzw. hier als Tabelle in deutscher Sprache.

Stand: 31.07.2007

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