Lufttüchtigkeitsanweisungen
Der Inhalt dieser Webseite dient nur zur Information. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass die hier aufgeführten Listen über Lufttüchtigkeitsanweisungen teilweise unvollständig sind. Bei Unklarheiten oder falls weiterer Bedarf besteht, sollte mit dem LTA-Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes Kontakt aufgenommen werden.
Kontaktadresse:
Luftfahrt-Bundesamt
LTA-Sachgebiet T23
38144 Braunschweig
Fax: 0531 / 23 55 725
E-Mail: ad@lba.de
- Allgemeine Informationen zu Lufttüchtigkeitsanweisungen
- Lufttüchtigkeitsanweisungen (Liste mit Such- und Sortiermöglichkeiten)
| Lufttüchtigkeitsanweisungen ausländischer Behörden: | |||
|---|---|---|---|
| United States of Amerika | Großbritannien | Tschechische Republik | Österreich |
| Kanada | Italien | Schweiz | Polen |
| Frankreich | Brasilien | Spanien | Schweden |
| Slovenien | |||
