|
|
Navigationspfad
Abteilung T - Technik / Umweltschutz
Neu entwickeltes Luftfahrtgerät und Änderungen an einem Luftfahrtgerät unterliegen einer Musterprüfung. In dieser wird festgestellt, ob die anzuwendenden Bauvorschriften erfüllt sind und nicht Merkmale und Eigenschaften bestehen, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen. Zusätzlich erfolgt die Genehmigung und Überwachung von Betrieben, die dieses Luftfahrtgerät entwickeln, herstellen bzw. instandhalten. Die Genehmigung und Überwachung der Betriebe erfolgt unter Einbindung der sechs Außenstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart. Dabei erfolgt die Arbeit entweder im Rahmen der nationalen Zuständigkeiten oder im Auftrag der europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA.
Quelle: Airbus
Aufgaben
- Genehmigung und Überwachung von
- Überwachung des technischen Betriebes von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen
- In eigener Verantwortung oder zur Unterstützung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
- Erlaubnisse und Berechtigungen für Prüfer von Luftfahrtgerät und freigabeberechtigtes Personal
- Prüfung der Lufttüchtigkeit
- Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (ACAM)
- Instandhandhaltungsprogramme
- Lufttüchtigkeitsanweisungen
- Aufsicht über Luftsportverbände
- Rechtsangelegenheiten der Abteilung T
- Vorschriftenerstellung für das LBA
Stand: 30.09.2008
|
|
|
|